Apothekenbetriebsordnung

Klinikapotheker: QMS für Dienstleistungen

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Berlin -

QMS nicht nur für die Herstellung, sondern auch für Dienstleistungen: Dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) gehen die Pläne für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Sachen Qualitätssicherung nicht weit genug. Die verbindliche Einführung von Qualitätsmanagementsystemen bei Defektur, Sterilrezeptur und Verblisterung sei „angemessen und vorteilhaft“. Da die Betreuung der Patienten immer wichtiger werde, sei eine vergleichbare Qualitätssicherung aber auch bei pharmazeutischen Dienstleistungen „dringend erforderlich“.

 

„Insbesondere für den Bereich der Krankenhausapotheke mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung und Information von Patienten, Ärzten und Pflegepersonal zu allen Fragen der Arzneimitteltherapie sollten in der Apothekenbetriebsordnung grundlegende Qualitätssicherungsmaßnahmen definiert werden“ schreibt der ADKA in seiner Stellungnahme.


Insgesamt sieht der Verband die Krankenhausapotheke „mit ihrer besonderen Struktur und den besonderen Aufgaben nicht hinreichend differenziert abgebildet“. Daher schlagen die Klinikapotheker vor, dass die Arzneimittelanamnese bei der Aufnahme von Patienten und Beratungsgespräche bei der Entlassung explizit in den Bereich der pharmazeutischen Tätigkeiten aufgenommen werden. Entsprechend sollen die Apotheker Einblick in Krankenakte bekommen. Auch die Information und Beratung der Mitarbeiter im Krankenhaus, das Therapiemonitoring sowie die Dokumentation und Vermeidung von Risiken sollen in der ApBetrO verankert werden.


Wie auch die Sterilherstellung sollen diese Tätigkeiten ausschließlich pharmazeutischem Personal vorbehalten sein. Die Personaldecke soll deshalb insbesondere für „die Erbringung patientennaher klinisch-pharmazeutischer Leistungen“ ausreichend sein. Außerdem ist der ADKA dafür, dass spezielle Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter festgelegt werden: Vorgesehen ist etwa eine Verpflichtung für Apotheker, sich regelmäßig fortzubilden. Der Apothekenleiter, dessen Rolle im Referentenentwurf präzisiert wird, soll auch Pharmakovigilanzbeauftragter sein.


Was die Raumvorschriften angeht, wollen die Klinikapotheker auch in Zukunft klinische Prüfmuster in den eigenen Räumen herstellen dürfen. Die raumlufttechnischen im Bereich der Verblisterung gehen dem ADKA zu weit; bei Sterilrezepturen soll der Begriff „geschlossenes System“ präziser definiert werden. Zytorezepturen wollen die Klinikapotheker auch in Zukunft für andere Apotheken anfertigen dürfen. Außerdem fordert der Verband eine Übergangsfrist für die Umbauten von zwei Jahren.

 

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