Versandhandel

Kleine Anfrage - kurze Antwort

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Angesichts des Nachdrucks, mit dem die Bundesregierung vor drei Jahren den Versandhandel mit Medikamenten auch über europäische Vorgaben hinaus zugelassen hat, macht Deutschlands politische Führung heute einen recht desinteressierten Eindruck. Auf eine so genannte Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Versandhandel fällt die Antwort von Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) überraschend einsilbig aus.

Auf die Frage, warum der Versandhandel nicht die erwünschten Einsparungen erbracht habe, heißt es im Antwortschreiben vom 25. Juli abschließend: „Die Freigabe des Versandhandels erfolgte nicht, um Einsparungen zu erzielen.“ Zudem lägen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hierzu keine Zahlen vor. Bei den Arzneimittelausgaben der Krankenkassen habe der Versandhandel einen Anteil von rund 0,6 Prozent im Jahr 2005 und 0,8 Prozent im vergangenen Jahr ausgemacht.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und ausreichender Beratung sieht das BMG durch den Versandhandel nicht gefährdet. Dieser könne nur von einer öffentlichen Apotheke aus betrieben werden, die Beratungspflicht bestehe unabhängig von der Vertriebsform. Ob es spezielle Verträge der Kassen mit einzelnen Versandapotheken gebe, könne das BMG nicht beantworten, da es „nicht die Rechtsaufsicht über die einzelnen Krankenkassen“ führe, heißt es in der Antwort.

Zwei umfangreiche Fragen der Linksfraktion zu den Themen Arzneimittelsicherheit, Drogerieketten und einer möglichen Einschränkung des Versandes auf OTC-Präparate, beantwortet Caspers-Merk mit einem Satz: „Der Gesetzgeber hat für den Versandhandel Regelungen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben, die unabhängig von der Art des Versandes gelten.“

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