AMG-Novelle

Kein Freibrief für Pillenlotto

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Berlin -

Preisausschreiben und Verlosungen von Arzneimitteln sollen künftig nur noch verboten sein, wenn sie „einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten“. Dies geht aus dem Entwurf zur AMG-Novelle hervor. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ändert sich durch die Änderung allerdings nichts an dem Verbot.

 

Laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf derzeit außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht mit Preisausschreiben, Verlosungen oder „anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist“, für Arzneimittel geworben werden.

Wie bei den anderen Lockerungen im Bereich der Pharma-Werbung begründet das BMG die Neuregelung mit Anpassungen an EU-Recht. Die Änderung sei nötig, weil eine entsprechende EG-Richtlinie fehle: „Ein abstraktes Verbot von Verlosungen zur Bewerbung von Arzneimitteln entspricht nicht den EU-Vorgaben“, heißt es im Entwurf.

Das BMG bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Die EU-Richter hatten der Firma Gintec 2007 untersagt, auf ihrer Internetseite Ginseng-Präparate zu verlosen. Das Preisausschreiben verstoße gegen geltendes Recht, da die Gratis-Abgabe von Arzneimitteln durch Hersteller zum Zwecke der Verkaufsförderung untersagt sei.

Allerdings kam der EuGH auch zu dem Schluss, dass es in den Mitgliedstaaten Unterschiede bei den Regelungen zur Pharma-Werbung gibt, und eine Harmonisierung gefordert.

Mit der neuen Formulierung sind Pillenlotterien von Arzneimitteln aus Sicht des BMG weiterhin verboten: „Die Verlosung eines Arzneimittels lenkt den Verbraucher von einer sachlichen Prüfung der Frage ab, ob die Einnahme des Arzneimittels erforderlich ist, und leistet daher einer unzweckmäßigen und übermäßigen Verwendung Vorschub“, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Ohnehin sei die Abgabe von Gratis-Medikamenten weiterhin untersagt.

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