65.000 Euro pro Quartal

KBV-Statistik: Das verdienen Ärzte wirklich

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Berlin -

Jedes Jahr steigt die Vergütung der Ärzte um einen Milliardenbetrag. Wie aus dem aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereiniung (KBV) hervorgeht, wurden in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2024 jeweils rund 65.000 Euro erwirtschaftet. Nach Abzug der Kosten blieb den Niedergelassenen deutlich weniger zur Verfügung.

Die Gesamtvergütung, also das Geld, das für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung steht, erhöhte sich im ersten Quartal 2024 um 4,8 Prozent auf 12,1 Milliarden Euro. Im zweiten Quartal erhöhte sich die Gesamtvergütung um 5,8 Prozent auf 12 Milliarden Euro.

Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten danach im ersten Quartal 2024 einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 65.720 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etcetera. Dies entspricht einem Plus von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Im zweiten Quartal waren es 64.269 Euro (plus 5,5 Prozent).

Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich für die ersten drei Monate im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 80,85 Euro (plus 4,8 Prozent). Für das zweite Quartal stieg der Umsatz je Fall auf 81,54 Euro (plus 3,9 Prozent). Die Anzahl der Behandlungsfälle je Ärztin und Arzt sank um 1,8 Prozent im ersten Quartal. Im zweiten Quartal stieg sie im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozent.

Hausärzte

Der Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im hausärztlichen Versorgungsbereich erhöhte sich im ersten Quartal 2024 im Schnitt um 4 Prozent auf 66.504 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt (minus 0,4 Prozent) stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 74,78 Euro (plus 4,4 Prozent).

Im zweiten Quartal wuchs der Honorarumsatz durchschnittlich um 5,3 Prozent auf 64.889 Euro. Die Behandlungsfallzahl nahm um 1,7 Prozent zu, der Honorarumsatz stieg je Behandlungsfall auf 75,78 Euro (plus 3,5 Prozent).

Fachärzte

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychotherapeut und Arzt im fachärztlichen Bereich wuchs im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,3 Prozent auf 65.398 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 83,97 Euro (plus 4,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeut und Arzt sank um 2,5 Prozent.

Im zweiten Quartal wuchs der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychotherapeut und Arzt im fachärztlichen Bereich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,7 Prozent auf 64.042 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 84,42 Euro (plus 4 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Psychotherapeut und Arzt stieg um 1,6 Prozent.

Unterschiede bei Fachrichtungen

Auffällig: Über alle Fachrichtungen hinweg wurden die höchsten Vergütungen in Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gezahlt – allerdings scheinen hier auch mehr Patientinnen und Patienten behandelt zu werden. Die höchsten Beträge pro Fall wurden in Bayern gezahlt.

Unter den Fachrichtungen lagen im zweiten Quartal 2024 bei der Vergütung je Fall folgende Bereiche vorn: Strahlentherapie (1091 Euro), Nephrologie (rund 770 Euro je Fall), Kinder- und Jugendpsychiatrie (539 Euro), Psychotherapie (416 Euro), Kinder- und Jugendpsychologie (310 Euro), Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (248 Euro), Anästhesiologie (195 Euro), Onkologie (195 Euro), Nuklearmedizin (145 Euro), Gastroenterologie (130 Euro), Neurochirurgie (125 Euro).

Beim Honorarumsatz je Arzt führen Humangenetik (310.000 Euro), Nephrologie (238.000 Euro), Strahlentherapie (188.000 Euro), Radiologie (116.000 Euro), Pathologie (110.000 Euro), Nuklearmedizin (106.000 Euro), Endokrinologie (106.000 Euro), Pneumologie (105.000 Euro), Kinder- und Jugendpsychiatrie (100.000 Euro), Onkologie (100.000 Euro), Gastroenterologie (92.000 Euro),

Schlusslichter waren Psychotherapie (27.000 Euro), Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (26.000 Euro) sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie (26.000 Euro).

Abzug der Kosten

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt oder Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt laut KBV durchschnittlich nur 25,6 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,4 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (48,3 Prozent)
  • Steuerzahlungen (15,9 Prozent)
  • Berufsständische Altersversorgung (7,2 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,9 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.

Hier lagen Kinder- und Jugendpsychiatrie (51.000 Euro), Pneumologie (46.000 Euro) und sowie Augenheilkunde (45.000 Euro) und Nervenheilkunde (40.000 Euro) vorn. Am anderen Ende stehen Psychotherapie psychologisch (19.000 Euro), Psychotherapie ärztlich (20.000 Euro) sowie Chirurgie, Anästhesiologie und Reha (je 24.000 Euro). Der Durschnitt lag bei 33.000 Euro.

Tabelle zeigt Ärztehonorare nach Fachrichtung
Wie viel Geld ein Arzt verdient und was nach Abzug der Kosten übrig bleibt, hängt auch von der Fachrichtung ab (Zahlen für Q2/24; Quelle: KBV-Abrechnungsstatistik; Berechnungen auf Basis des Zi-Praxis-Panels)Grafik: KBV

Zunehmend Einnahmen aus Privatabrechnungen

Zu beachten ist dabei der geringer werdende Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnungen: Laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts aus 2023 ging dieser auf 67 Prozent zurück, das ist der niedrigste Wert seit der ersten Veröffentlichung der gesamtdeutschen Ergebnisse im Berichtsjahr 2000. Dagegen wuchsen die Einnahmen mit Privatabrechnungen anteilig auf 28 Prozent. Weitere 5 Prozent wurden aus sogenannter sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit erzielt, also beispielsweise mit erstellten Gutachten oder bei Betriebs- und Durchgangsärzten.

Generell variierten die Einnahmeanteile je nach Fachgebiet stark, wie die Daten zeigen. So erwirtschafteten Hautärzt:innen mehr als die Hälfte (52 Prozent) ihrer Einnahmen aus Privatabrechnungen, bei Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen waren es 47 Prozent. Dagegen erzielten die Allgemeinmediziner:innen und die Neurolog:innen nur rund 13 Prozent aus privaten Abrechnungen. Auch bei den Praxen für Kinder- und Jugendmedizin war der Anteil den Angaben zufolge eher gering (16 Prozent). Nicht eingerechnet in die Auswertung waren Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutische Praxen.

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