Temperaturkontrolle im Versandhandel

Kammerpräsident glaubt Versendern nicht

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Berlin -

Arzneimittel müssen unter bestimmten Temperaturen gelagert und versendet werden, denn Temperaturabweichungen können die Wirksamkeit zahlreicher Arzneimittel beeinträchtigen – mit potenziell gravierenden gesundheitlichen Folgen, warnt der Präsident der Landesapothekerkammer Bremen, Klaus Scholz.

„In jüngster Zeit wird seitens des Versandhandels sowie einzelner Interessengruppen vermehrt die Auffassung vertreten, dass es aufgrund unzureichender Temperaturführung beim Versand kühlpflichtiger Arzneimittel bislang zu keinen relevanten Problemen gekommen sei. Diese pauschale Darstellung greift jedoch zu kurz“, kritisiert Scholz.

Äußerlich bleibe bei vielen Arzneimitteln selbst nach Temperaturabweichungen zunächst alles unverändert – Verpackung und Produkt erschienen unauffällig. Ob und in welchem Ausmaß die Wirksamkeit bereits beeinträchtigt sei, lasse sich jedoch nicht unmittelbar erkennen.

„Genau aus diesem Grund führt die pharmazeutische Industrie umfangreiche Stabilitätstests durch, um zu bestimmen, wie lange Wirkstoffe unter definierten Kühlbedingungen stabil bleiben. Diese Untersuchungen bilden die Grundlage für Verfalldaten und Lagerungsvorgaben“, so Scholz.

Beeinträchtigungen optisch nicht feststellbar

Um das Problem zu veranschaulichen, verweist der Kammerpräsident auf Lebensmittel im Supermarkt: Werden Produkte, die frisches Ei oder Milch enthalten, über längere Zeit ungekühlt transportiert, können sie ungenießbar oder sogar gefährlich werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar wäre. „Die Ware sieht weiterhin einwandfrei aus, birgt jedoch gesundheitliche Risiken. Bei dem besonderen Gut Arzneimittel kann es ernstere Folgen haben: Auch hier lässt sich eine verminderte Wirksamkeit oder Qualität nicht durch bloßes Betrachten feststellen.“

Würden beispielsweise Augentropfen ohne ausreichende Kühlung versendet, sei eine mögliche Wirkstoffminderung optisch nicht feststellbar. Da solche Präparate über Wochen oder Monate angewendet werden, könne eine verminderte Wirksamkeit schwerwiegende Folgen haben, warnt er. Beim Grünen Star (Glaukom) etwa bestehe das Risiko, dass der Sehnerv durch unzureichend gesenkten Augeninnendruck geschädigt werde – im schlimmsten Fall mit früher eintretender Erblindung.

Auch bei anderen Arzneimitteln seien die Risiken erheblich: Bei Erythropoetin sei die empfohlene Lagertemperatur gesenkt worden, nachdem schwere Nebenwirkungen beobachtet wurden. Asthmasprays könnten im Notfall nicht die erforderliche Wirkung entfalten. Bestimmte Antibiotika, Hormone, Empfängnisverhütungsmittel und weitere Arzneimittel seien kühlpflichtig. Insulin könne bei zu hohen Temperaturen an Wirksamkeit verlieren oder bei Gefrieren vollständig unwirksam werden. Auch Impfstoffe büßten bei unterbrochener Kühlkette an Wirkstoffgehalt ein – mit unklarer Schutzdauer. Salben, Gele und Zäpfchen könnten bei Temperaturen über 25 Grad physikalisch zerfallen.

Tagelang im Zustellfahrzeug

Besonders kritisch sei die Situation, wenn Arzneimittel über mehrere Tage in Zustellfahrzeugen oder Umschlaglagern verbleiben. „Messungen zeigen durchschnittliche Zustellzeiten von ein bis fünf Tagen. In dieser Zeit sind Sendungen wechselnden Umweltbedingungen ausgesetzt – sowohl sommerlicher Hitze als auch winterlicher Kälte“, so Scholz.

Vor diesem Hintergrund sei die temperaturgeführte Logistik kein nebensächlicher Aspekt, sondern ein entscheidender Qualitäts- und Sicherheitsfaktor in der Arzneimittelversorgung. „Eine lückenlose Kühlkette ist essenziell, um Wirksamkeit und Patientensicherheit zu gewährleisten.“

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