Informationsfreiheitsgesetz

G-BA wegen Intransparenz verklagt

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Berlin -

Dr. Albrecht Kloepfer, Publizist, Politikberater und Moderator, hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verklagt. Mitte Dezember reichte er die Klage auf Transparenz vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein. Hintergrund ist eine unbeantwortete Anfrage seines „Instituts für Gesundheitssystem-Entwicklung“. In einer Crowdfunding-Aktion sucht er nun finanzielle Unterstützer.

Im März habe er die Offenlegung der Mitglieder in den Unterausschüssen Arzneimittel, ASV (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) und DMP (Disease Managment Programme) beantragt. Der G-BA lehnte die Auskunft ab. Kloepfer widersprach, der Widerspruch wurde Anfang Dezember zurückgewiesen.

Gegen die Zurückweisung kann mit einer Frist von vier Wochen geklagt werden. „Es war Taktik, mir die Zurückweisung erst Anfang Dezember zu schicken“, sagt Kloepfer. „Das macht es extrem schwer, sich zu formieren.“ Engagiert hat er die Medizinrechtskanzlei Schlegel, Hohmann, Mangold & Partner.

Die Klagebegründung soll nächste Woche folgen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe ein Anspruch auf Auskunft, sagt Kloepfer. „Wir werden politisch noch ausführlicher argumentieren. Für mich ist das wie das 19. Jahrhundert: In der politischen Entscheidung haben wir Transparenz. Wenn die Politik aber untergesetzliche Aufgaben an untergesetzliche Normgeber wie den G-BA delegiert, werden die Prinzipien der Transparenz ausgehebelt.“

Wolle man aber das Gesundheitssystem weiter entwickeln, müsse man in Gespräch mit den Verantwortlichen sein, das seien die Menschen in den Unterausschüssen. „Unter der Hand, als Netzwerker, findet man all diese Namen heraus. Aber ich finde es fast schon frustrierend, dass zum Beispiel ein Ärzteverband oder ein mittelständisches Unternehmen mich dafür beschäftigen muss.“

Um die Kosten für Anwalt, Gebühren und eigene Aufwendungen stemmen zu können, setzt Kloepfer auf Gleichgesinnte. Er hofft, dass sich die Kosten „in einer Art Crowdfundig-Prozess auf möglichst viele interessierte Schultern verteilen“. Kloepfer rechnet mit rund 20.000 Euro, wenn der Fall durch alle Instanzen geht.

Unterstützer können sich mit einem Betrag zwischen 500 und 2500 Euro beteiligen. Abgerechnet wird über eine „Rechnung zur Unterstützung des Klageverfahrens“ seines Instituts. Für Akteure im Gesundheitswesen sei die Rechnung steuerlich absetzbar, „denn eine solche Klage ist ja auch in ihrem Interesse“. Bislang hat Kloepfer drei Unterstützer gefunden, die ersten 2500 Euro sind gesichert.

Alle Kosten und deren Abrechnung will er auf Wunsch komplett offen legen. Überschüsse sollen als Spende an den gemeinnützigen Verein Rote Nasen gehen. Unterstützer könnten frei wählen, ob sie im Laufe des Verfahrens, etwa bei der Öffentlichkeitsarbeit, genannt werden wollen oder nicht. Über den jeweiligen Verfahrensstand werde er den Unterstützern zeitnah berichten. „Wenn wir nicht genügend Unterstützer finden, brechen wir den Prozess aber ab“, sagt Kloepfer. Wie die Klage ausgehe, könne er nicht einschätzen. Er wolle damit vor allem einen politischen Bewusstseinsprozess anstoßen.

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