Verwaltungskosten der Krankenkassen

Finanzkommission: Einheitskasse bringt keine Ersparnis

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Berlin -

In Deutschland gibt es derzeit 93 Krankenkassen. Um Verwaltungskosten einzusparen, wird immer wieder eine Reduktion der Zahl der Kassen diskutiert. Auch die Finanzkommission Gesundheit hat das Thema geprüft, spricht aber keine entsprechende Empfehlung aus.

Status quo: Aktuell versichern die 20 größten Krankenkassen 84 Prozent aller GKV-Mitglieder. Weil ein erheblicher Teil der Krankenkassen nur in bestimmten Einzugsräumen aktiv und die regionale Marktkonzentration sehr groß ist, liegt der Marktanteil der jeweils fünf größten Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern zwischen 68 und 85 Prozent.

Für die Bewertung der Fusion der Krankenkassen auf eine Einheitskasse blickt die Kommission nach Österreich. 2020 fusionierten die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse. Eine Analyse des Linzer Instituts für Gesundheitssystem-Forschung zeigt, dass durch die Zusammenlegung zu einer Einheitskasse keine Kostenvorteile festgestellt werden konnten. Im Gegenteil: Potenziale zur Kostensenkung würden hingegen in einer wettbewerblichen Ausgestaltung gesehen.

Die Österreichische Gesundheitskasse weise eine Steigerungsrate der Verwaltungskosten für die Jahre 2020 bis 2024 von 39 Prozent aus; bereinigt um gesunkene Erstattungen ergeben sich 25 Prozent. Die Verwaltungsausgaben der GKV sind laut Kommission im gleichen Zeitraum um lediglich 7 Prozent gestiegen.

„Empirisch zeigt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Größe einer Krankenkasse und ihren Verwaltungsausgaben je Versicherten. Es gibt kleinere und größere Krankenkassen mit deutlich unter- beziehungsweise überdurchschnittlichen Verwaltungsausgaben“, heißt es im Bericht der Finanzkommission. Einsparungen könnten vor allem durch digitale Prozesse erreicht werden.

Der starke Preiswettbewerb über kassenindividuelle Zusatzbeitragssätze sei zudem Anreiz zur Reduzierung von Verwaltungsausgaben. Außerdem heißt es: „Der kontinuierlich sinkende Anteil der Nettoverwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben zeugt von einem starken Anreiz für die Krankenkassen, möglichst effizient zu wirtschaften.“

Vorstandgehälter sind irrelevant

Und auch über die Vorstandsvergütungen wurde diskutiert. Das Fazit: Über eine Reduktion der Vorstandssitze oder eine Begrenzung von deren Vergütungen könne keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden. Denn: Die Vorstandsvergütungen betrugen im Jahr 2024 GKV-weit insgesamt rund 17 Millionen Euro. Dies entspricht laut Finanzkommission einem Anteil von 0,14 Prozent an den Nettoverwaltungsausgaben und von 0,005 Prozent an den Gesamtausgaben.

Kassen seien zwar zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet, aber sie stünden in einem gewollten Wettbewerb zueinander, der Mittel zur Effizienzsteigerung sei. „Deshalb können und sollen kompetitive Vorstandsvergütungen nicht unterbunden werden.“

Spoiler von AOK-Chefin

Dr. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, zahlte schon vorab auf das Thema ein: Am Freitag vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der Finanzkommission sprach sie im Podcast „Inside the client“ selbst das Thema an. So werde sie immer wieder mit dem „alten Scheinargument“ konfrontiert, dass mit Reduzierung der Kassenzahl irgendetwas gewonnen wäre. „Zuletzt hatte ausgerechnet der Hausärzte-Verband diese Nebelkerze geworfen. Dabei wissen doch alle in der gesundheitspolitischen Szene, dass der Konzentrationsprozess bei den Krankenkassen seit Jahren voranschreitet.“

Als sie Anfang der 2000er Jahre als junge Abgeordnete in den Bundestag gekommen sei, habe es 420 Krankenkassen gegeben. „Aber auch damals schon lag der Verwaltungskostenanteil der Kassen bei rund 4 Prozent. 96 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen sind Leistungsausgaben, und hier spielt auch die eigentliche Ausgabendynamik, die begrenzt werden muss.“

In Österreich sei die Kassenzahl radikal konzentriert worden. „Effekt: keinerlei Einsparung, eher das Gegenteil.“ In der Privaten Krankenversicherung (OKV) liege der Verwaltungskostenanteil doppelt so hoch, bei rund 9 Prozent. Und: ️„Natürlich wird es bei 75 Millionen Versicherten immer einen Betreuungsaufwand = Verwaltungskostenanteil geben müssen, weil Beratung, Abrechnung etc. weiterhin erforderlich sind und nicht alles digital gemacht werden kann.“

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