Berufsqualifikation

EU-Verfahren betrifft Apotheker nicht

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Das jüngste Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland betrifft laut ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die deutschen Apotheker nicht. Die Kommission hatte heute angekündigt, Mahnschreiben an Deutschland, Luxemburg, Polen, Schweden, Ungarn und Großbritannien zu schicken, da diese Länder ihrer Meinung nach die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht in nationales Recht umgesetzt haben.

Die Richtlinie hatte 15 europäische Vorschriften zusammengefasst, darunter Richtlinien für bestimmte Berufsgruppen wie Apotheker, Ärzte und Krankenpfleger. Durch die automatische gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen sollte Berufsangehörigen die Mobilität im Binnenmarkt erleichtern. Die Richtlinie war im September 2005 beschlossen worden und hätte bis Oktober 2007 implementiert werden müssen.

Tatsächlich habe der Bundesrat vor einem Jahr das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie für die Heilberufe beschlossen, so ein Sprecher der ABDA gegenüber APOTHEKE ADHOC. Unter anderem seien Bundes-Apothekerordnung, Approbationsordnung, Apothekengesetz, PTA-Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA geändert worden. Das Gesetz trat am 7. Dezember 2007 in Kraft.

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