Berufsqualifikation

EU-Kommission will Apothekenmarkt öffnen

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Berlin -

Die EU-Kommission hält an ihrer Forderung fest, dass auch EU-Ausländer in Deutschland Apotheken eröffnen dürfen. Das geht aus dem Vorschlag für die Überarbeitung der Berufsqualifikationsrichtlinie hervor. In Brüssel verweist man auf andere Mitgliedstaaten, die Apothekengründungen nicht mehr an die Herkunft der Pharmazeuten knüpften.

 

In ihrer aktuellen Fassung enthält die Richtlinie eine Schutzklausel, die unter anderem von Deutschland genutzt wird. Demnach dürfen Approbierte aus anderen EU-Ländern Apotheken nicht selbst eröffnen. Auch bei der Übernahme gibt es eine Beschränkung: Die Apotheke muss seit mindestens drei Jahren existieren.

Diese Ausnahmeregelung werde in einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten nicht mehr angewendet, begründet die Kommission die geplante Änderung. Als Beispiele werden die Niederlande, Irland und Großbritannien angeführt.

Zudem deutet die Behörde an, dass die Ausnahme gegen EU-Recht verstoßen könnte: Der Europäische Gerichtshof gestatte territoriale Beschränkungen nur, soweit damit keine Diskriminierung verbunden sei. Die ABDA hatte zuvor argumentiert, die 3-Jahres-Klausel diene als Korrektiv für die liberale Niederlassungsfreiheit in Deutschland.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie will die Kommission auch die Mindestanforderungen an die Ausbildung der Apotheker aktualisieren. Neben einem vierjährigen Pharmaziestudium ist ein mindestens sechsmonatiges Praktikum vorgesehen.

Außerdem wünscht sich die EU-Kommission mehr Freiheiten: Künftig will die Behörde ohne Abstimmung mit Rat und Parlament Vorgaben für das Ausbildungsprogramm erlassen, um es an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen. Diese Ergänzungen oder Änderungen seien keine wesentlichen Elemente der Richtlinie, heißt es zur Begründung in Brüssel.

Weiter plant die Kommission ein Meldeverfahren: Verliert ein Apotheker seine Approbation, sollen alle EU-Ländern und die Kommission darüber informiert werden. Ein freiwilliger Berufsausweis soll zudem die Anerkennung der Approbationen in anderen EU-Ländern erleichtern.

Rat und EU-Parlament müssen den Änderungen noch zustimmen. Die Verabschiedung der aktualisierten Richtlinie wird frühestens für Ende 2012 erwartet.

 

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