Rabattverträge

DAK im Rabattrausch

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Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Essen die Ausschreibung über Rabattverträge der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) durchgewunken hat, gibt die Kasse jetzt Gas: Die Zuschläge sollen „in Kürze“ erteilt werden. Wann die Verträge tatsächlich in Kraft treten sollen, steht aber noch nicht fest. Gleichzeitig kündigte die DAK Ausschreibungen über weitere 100 Wirkstoffe an - nach dem jetzt juristisch abgesegneten Muster.

Das galt bislang als unzulässig: Die Vergabekammer des Bundes hatte die Ausschreibung der DAK Anfang Juni vorübergehend gestoppt, vor allem weil die Kasse Zuschläge an drei Hersteller pro Wirkstoff erteilen wollte. Das LSG revidierte die Entscheidung der Vergabekammer in der vergangenen Woche und erlaubte die Ausschreibungsmodalitäten.

Laut LSG sind Vorgaben für die Auswahl des Rabattpartners nicht erforderlich. Dem Vernehmen nach stellte das LSG auf die Kompetenz der Apotheker ab, die eine Entscheidungsfreiheit rechtfertige. Eine Steuerung von außen sei jedenfalls problematisch. Entsprechende Regelungen könnten zwar künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) festgeschrieben werden - wahrscheinlich sei dies aber nicht.

Da alle Hersteller ihre Angebotsfristen verlängert haben, kann die Kasse jetzt Verträge über 15 Wirkstoffe abschließen: Fentanyl, Risperidon, Atenolol, Bisoprolol, Carvedilol, Citalopram, Clozapin, Doxepin, Gabapentin, Levodopa/Carbidopa, Metoprolol, Mirtazapin, Opipramol, Sotalol und Trimipramin. Die DAK hatte die Rabattverträge gemeinsam mit der Hanseatischen Krankenkasse, der HKK, der Hamburg Münchener Krankenkasse und der IKK Hamburg ausgeschrieben.

Ende November zählten zu der ursprünglichen Ausschreibung noch drei weitere Wirkstoffe: Doch die Kasse konnte bereits im Mai mit sieben Herstellern Rabattverträge über Amitriptylin, Lorazepam und Metoprololsuccinat abschließen.

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