Von den fast sechs Milliarden Corona-Schutzmasken, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Pandemie beschaffte, sind ein Großteil ungenutzt verbrannt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
„Bisher wurden rund drei Milliarden Masken in Deutschland verwertet“, heißt es darin. Mit der „abfallrechtlich konformen energetischen Verwertung“, wie dies ein Ministeriumssprecher einmal genannt hatte, waren externe Entsorgungsunternehmen per Ausschreibung gesucht worden. Die Grünen hatten nach dem Stand der Vernichtung überschüssiger beziehungsweise abgelaufener Masken gefragt. Die Antwort kam nun Ende Januar.
Die Kosten der „Verwertung“ liegen laut Regierung bisher bei rund acht Millionen Euro. In den Lagern des Bundes befänden sich aktuell noch rund fünf Millionen auslieferungsfähige FFP2- und 120 Millionen auslieferungsfähige OP-Masken.
Auf die Nachfrage der Grünen, welche Unternehmen welche Geschäfte mit dem BMG abgeschlossen hätten, heißt es: „Da sich das Bundesministerium für Gesundheit weiterhin in noch andauernden gerichtlichen Verfahren befindet und nachteilige Auswirkungen auf die Prozessstrategie sowie etwaige vergleichsweise Einigungen zu befürchten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen betroffen sind, können die entsprechenden Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.“
Wie der „Spiegel“ berichtet, dürften bis Ende 2026 noch 85 Millionen Masken vernichtet werden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum ablaufe. Bereits der Bundesrechnungshof (BRH) hatte festgestellt: „Das Bundesgesundheitsministerium beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war.“
Lediglich 2,12 Milliarden Masken seien verteilt worden, zitiert der „Spiegel“ die Regierungsangaben. Weitere 360 Millionen würden noch aufbewahrt, weil über sie vor Gericht gestritten werde. Hier geht es um Klagen von Masken-Lieferanten, die ausstehende Zahlungen vom Bund erhalten wollen. Auch von diesem Mund-Nasen-Schutz dürfte laut „Spiegel“ am Ende ein Großteil entsorgt werden.
Der Rechnungshof hatte bereits 2024 festgestellt: „Mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen.“ Im Gesundheitsministerium fehle eine kritische Aufarbeitung, hieß es damals.
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta kritisierte das inzwischen von Ministerin Nina Warken (CDU) geführte Ministerium erneut heftig und warf ihm „Arroganz gegenüber der Öffentlichkeit“ vor. Es trage nicht einmal im Ansatz zu transparenter Aufarbeitung des Milliardendesasters bei. „Das Warken-Ministerium verhöhnt die Menschen in diesem Land, wenn es schreibt, dass ja kein Schaden für die Steuerzahler entstanden sei – es würden lediglich vertragliche Verpflichtungen erfüllt.“
Piechotta verwies auf Verfahren vor dem BRH zu der Masken-Affäre. Es gehe um viel Geld, die die Steuerzahler „für Jens Spahn blechen“ müssten. Der heutige Unionsfraktionschef war als Gesundheitsminister für die Maskenbeschaffung verantwortlich. Urteile würden im zweiten Quartal erwartet. Piechotta sagte: „Im zweiten Quartal muss sich Jens Spahn auch in seiner Fraktion zur Wiederwahl stellen.“ Damit deutete sie an, dass sein Agieren als Minister in ihren Augen zur Belastung bei der Wahl werden könnte.
Außerdem wollten die Grünen innerhalb der Kleinen Anfrage wissen, welchen finanziellen Gesamtschaden die Bundesregierung aktuell als Folge der Maskenbeschaffungen beziffert, für Zahlungen aus Vergleichen oder verlorenen Prozessen, für drohende Zahlungsverpflichtungen mit noch immerhin 2,3 Milliarden Euro Streitwert, für den Wert der zu vernichteten Masken sowie Lager- und Entsorgungskosten. Hierauf antwortet die Bundesregierung: „Die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen wird nicht als Schaden betrachtet. Es wurden bisher rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen erfolgten Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen Euro.“
„Den bisher einer Verwertung zugeführten Masken steht kein Wert gegenüber, da sie nicht mehr genutzt werden können. Für die Abwicklung der Beschaffung von Schutzausrüstung sind seit Frühjahr 2020 Logistikkosten in Höhe von rund 330 Millionen Euro angefallen. Diese Kosten beinhalten die Lager-, Transport- und Verwertungskosten.“ Zu den noch möglicherweise anstehenden Schäden könne man sich nicht äußern.
Zudem beziffert die Bundesregierung die Kosten für Beratungsleistungen im Rahmen der Annexkosten auf rund 176 Millionen Euro. Im Rahmen der Unterstützung der Betriebsführung beziehungsweise der Abwicklung der Gerichtsverfahren wurden verschiedene Unternehmen, wie Deloitte oder Ernst & Young und PricewaterhouseCoopers, beauftragt.
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