Betäubungsmittel

Bundesrat erlaubt BTM-Notfalldepots

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Hospize und Einrichtungen der ambulanten Palliativversorgung dürfen künftig Notfalldepots für Betäubungsmittel (BTM) anlegen. Bei Bedarf sollen die benötigten Arzneimittel dadurch schneller zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) heute zugestimmt. Die Empfehlung des Bundesrats, auch Alten- und Pflegeheimen Notfalldepots zu erlauben, fand keine Mehrheit.

Die behandelnden Ärzte können analog zum Stationsbedarf per BTM-Anforderungsschein Vorräte zusammenstellen, aus denen sie die Medikamente zur unmittelbaren Anwendung am Patienten entnehmen dürfen. Sie dürfen BTM für den Bedarf von bis zu zwei Wochen verschreiben. Geliefert werden die Arzneimittel durch eine Apotheke, die den Notfallvorrat mindestens halbjährlich überprüft. Zu- und Abgänge sind lückenlos zu dokumentieren.

Wie bereits heute in Alten- und Pflegeheimen, dürfen Ärzte künftig auch in Hospizen und ambulanten Einrichtungen der Palliativversorgung BTM, die nicht mehr benötigt werden, anderen Patienten verschreiben. Sie können auch an die versorgende Apotheke zurückgegeben oder in das Notfalldepot aufgenommen werden.

Gleichzeitig machte der Bundesrat den Weg frei für die Zulassung Cannabis-haltiger Fertigarzneimittel. Die Position gilt künftig als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

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