AMG-Novelle

BMG will Werbeverbote lockern

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Für „Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage“ soll künftig kein Werbeverbot mehr gelten. Dies sieht ein erster Arbeitsentwurf zur geplanten AMG-Novelle vor. Beide Gruppen durften außerhalb der Fachkreise bislang überhaupt nicht beworben werden. Der Entwurf sieht weitere Lockerungen vor.

So will das BMG künftig die öffentliche Bereitstellung von Beipackzetteln erlauben. Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Pharmahersteller entsprechende Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel ins Internet stellen dürfen. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) soll daher für die Veröffentlichung „bereits behördlich autorisierter Informationen“ künftig nicht anwendbar sein.

Hersteller sollen künftig auch mit „Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf“ für ihre Produkte werben dürfen. Das HWG sieht bislang vor, dass auf Studien nur Bezug genommen werden kann, wenn sie von „wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen“ durchgeführt wurden. Außerhalb von Fachkreisen war die Verwendung sogar gänzlich verboten.

Auch das strikte Verbot zur Verwendung von Patientenschicksalen soll gelockert werden. Die „Wiedergabe von Krankengeschichten, der bildlichen Darstellung oder Bezugnahmen auf Äußerungen Dritter“ soll nur noch verboten sein, wenn sie in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt“, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Verkaufskataloge und Preislisten sollen künftig ebenfalls vom Anwendungsbereich des HWG ausgenommen werden. Auf Nachfrage wollte man im BMG nicht verraten, ob diese Vorgabe nur innerhalb der Fachkreise gilt oder ob beispielsweise Versandapotheken hier ausländischen Anbietern gleich gestellt werden sollen.

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