Eigentlich dürfen Ärzte die Substitution eines verschriebenen Medikamentes nur in seltenen Fällen ausschließen. Doch einem Bericht des Spiegels Anfang des Monats zufolge variiert die Quote der Ausschlüsse unter den Generikaherstellern stark. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) reagierte und schrieb an die Verbände der Ärzte, Pharmaindustrie und Krankenkassen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots sowohl für Hersteller als auch Mediziner strafbar ist.
Eine Substitution dürfe nur durchgeführt werden, „wenn dieses aus medizinischen Gründen notwendig ist“, so das BMG. Länger andauernde Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot seitens der Mediziner könnten disziplinarrechtliche Verfahren nach sich ziehen, da sie dadurch ihre vertragsärtlichen Pflichten vernachlässigten.
Auch den im Spiegel laut gewordenen Vorwurf, dass Hersteller auf das Verhalten der Ärzte Einfluss nehmen würden, greift das BMG auf: „Sofern eine Substitution durch einen Vertragsarzt aus sachfremden Erwägungen ausgeschlossen wird, verstößt dieses gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sanktioniert.“
Das BMG warnt auch die Industrie: Jeder Versuch, auf die Verschreibungen der Mediziner Einfluss zu nehmen, sei eine unlautere Wettbewerbshandlung.
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