Apothekenhonorar

BKKen: Apotheker profitieren vom Kassenabschlag

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Berlin -

Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) sieht eine Erhöhung des Fixhonorars der Apotheken kritisch: Zwar sei es legitim, die Vergütung zu überprüfen und bei entsprechenender Datenlage auch anzupassen. Allerdings hätten die Apotheker durch die 3-Prozent-Marge und die gesteigerten Abgabemengen finanziell profitiert, heißt es in der Stellungnahme des Kassenverbandes. Hinsichtlich der Verhandlungen zum Kassenabschlag fordern die BKKen, dass es keinen doppelten Ausgleich der Kostensteigerungen der Apotheken geben dürfe.

 

Neben der prozentualen Marge und der gesteigerten Packungszahl hätten die Apotheker auch von einem niedrigeren Kassenabschlag profitiert: Schließlich habe die Schiedsstelle den Zwangsrabatt von ursprünglich 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt. Auch die im Rahmen des AMNOG festgelegten 2,05 Euro lägen noch unter dem Niveau von 2008.

„Damit hat sich die Vergütung der Apotheken erhöht, auch wenn formal seit acht Jahren keine Anpassung der Apothekenvergütung je verschreibungspflichtiger Packung stattgefunden hat“, heißt es in der Stellungnahme.

Der BKK Bundesverband weist zudem auf die Verhandlungen zum Kassenabschlag aus den vergangenen Jahren hin: „In der Vergangenheit, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen um den Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010, konnten die Apotheken keine belastbaren Zahlen vorlegen, die eine Erhöhung der Vergütung zu Lasten der Beitragszahler gerechtfertigt hätte.“

Im Verordnungsentwurf hatte das BMWi zudem klar gestellt, dass die Kostensteigerungen der Apotheken in den Verhandlungen des Zwangsrabattes für das kommende Jahr keine Rolle mehr spielen dürften. Der BKK Bundesverband stimmt dem zu: „Die Betriebskassen erwarten, dass ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklung der Apotheken beim Apothekenabschlag ausgeschlossen ist.“

 

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