Visavia

Behörden gegen Rowa-Automaten

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Die Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB) der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat sich gegen den Einsatz von Automaten zur Arzneimittelabgabe ausgesprochen. Bereits Mitte Oktober habe sich die AG AATB mit dem "visavia 24/7 Service-System" der Firma Rowa befasst, teilten die Behörden den betroffenen Parteien mit Schreiben vom 5. Dezember mit.

„Die AG AATB spricht sich aus Gründen des Gesundheits- und Patientenschutzes sowie aufgrund rechtlicher Bedenken gegen den Einsatz solcher Automaten zur Arzneimittelabgabe aus“, teilen die Behörden mit. Der Beschluss sei einstimmig gewesen. Die für die Arzneimittel- und Apothekenüberwachung zuständigen Behörden der Länder seien entsprechend informiert und würden bei der Überwachung der Apotheken auf diese Form der Arzneimittelabgabe besondere Aufmerksamkeit legen und gegebenenfalls gegen das rechtswidrige Betreiben der Automaten vorgehen.

Knapp 20 Apotheken verfügen nach Angaben des Unternehmens bereits über entsprechende Automaten. Rowa hatte visavia zur Expopharm in Düsseldorf einem breiteren Publikum bekannt gemacht und sein Call-Center vorgestellt. Nach Plänen von Rowa sollte künftig ein spezielles Callcenter mit Apothekern die Beratung außerhalb der Geschäftszeiten für die Inhaber übernehmen. Der Hersteller will sich nach eingehender Prüfung in der kommenden Woche zu dem Schreiben äußern.

Bereits im Sommer hatte das Bundesgesundheitsministerium die Landesbehörden aufgefordert, den Automaten bei der Überwachung der Apotheken besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Rowa-Geschäftsführer Dirk Wingenter hatte damals gegenüber APOTHEKE ADHOC die Diskussion durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden begrüßt und seine Position durch verschiedene vorangegangene Gerichtsentscheidungen für abgesichert erachtet. Mit dem einstimmigen Beschluss der Landesgesundheitsbehörden, wie künftig mit den Automaten umzugehen ist, dürfte für Rowa viel auf dem Spiel stehen. Gegenüber den Behörden sind dagegen die Betreiber der Automaten, also die Apotheken, verantwortlich.

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