Apothekenhonorar

Bayern machen Druck auf Bahr

, Uhr aktualisiert am 29.08.2012 17:12 Uhr
Berlin -

Die CSU lässt in Sachen Apothekenhonorar nicht locker: Einem Bericht der „Welt“ zufolge fordert der bayerische Gesundheitsminister, Dr. Marcel Huber, in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die pauschale Vergütung für Nacht- und Notdienste sowie eine höhere Anhebung des Fixhonorars. Die derzeit geplante Erhöhung des Fixhonorars um 25 Cent werde „den wirtschaftlichen und strukturellen Anforderungen an die Erfüllung des (...) Versorgungsauftrags durch öffentliche Apotheken nicht im erforderlichen Umfang gerecht“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben.

 

Eine pauschale Vergütung der Nacht- und Notdienste anstelle eines Zuschlags pro Rezept sei „gerechter“. Der Welt sagte Huber: „Landapotheken haben oft weniger Patienten in den Nachtstunden, leisten jedoch die gleichen Dienste wie in der Stadt.“ Dieser Einsatz müsse künftig besser honoriert werden.

Zuvor hatten bereits die beiden CSU-Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer und Max Straubinger eine höhere Vergütung für die Apotheker gefordert.

Insbesondere der Unions-Fraktionsvize Singhammer hatte wiederholt gefordert, dass gerade Landapotheken mehr unterstützt werden müssten. In einem Flächenland wie Bayern müssten auch Apotheken, die während eines Nacht- oder Notdienstes nur wenige Patienten zu Gesicht bekommen, ein ausreichendes Honorar bekommen, so das Argument. Singhammer sprach sich daher für eine höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste aus.

 

 

Singhammer und Straubinger hatten angekündigt, auch bei der Anpassung des Fixhonorars noch Druck zu machen: Die 25 Cent seien noch nicht „in trockenen Tüchern“. Viele Möglichkeiten bleiben den beiden CSU-Politikern aber nicht: Mitte kommender Woche endet die Stellungnahmefrist der Bundesländer zur Anpassung des Fixhonorars.

Eine pauschale Vergütung des Nacht- und Notdienstes könnte aber nicht leicht realisiert werden, da hierzu eine Änderung des Sozialgesetzbuchs notwendig ist. Dies wäre aber nur über ein Gesetzgebungsverfahren möglich. Dem Vernehmen nach soll daher über die Länder Druck gemacht werden: Denkbar sei beispielsweise eine Bundesratsinitiative in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren, wie etwa dem Patientenrechtegesetz, heißt es aus Koalitionskreisen.

Die zweite Lesung der AMG-Novelle im Bundesrat kommt für einen derartigen Antrag nicht mehr in Frage: Diese findet nämlich schon am 21. September statt. Dass wegen des Apothekenhonorars der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen wird, gilt als unwahrscheinlich.

 

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