Wettbewerbsrecht

BAH: Kartellrecht auch für GKV-Spitzenverband

, Uhr

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt, dass das Kartellrecht künftig auch für Krankenkassen gilt. Zufrieden ist man bei dem Verband aber noch nicht: „Konsequent wäre es allerdings gewesen, wenn die Bundesregierung das Kartellrecht auch auf den GKV-Spitzenverband und somit auf die Verhandlungen über die Erstattungsbeträge ausgeweitet hätte“, so Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH.

Mit dem Beschluss des Bundestags werden die Kassen in das Wettbewerbsrecht einbezogen. Anders als bisher gilt das Kartellrecht nun nicht mehr nur für Beziehungen zu den Leistungserbringern, sondern auch für da Verhältnis der Kassen untereinander. Freiwillige Kooperationen sollen aber weiterhin erlaubt sein.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Eine Milchmädchenrechnung“
Pflege: Mehr Geld auf Kosten der Jungen
Auch auf Kassenabschlag wird verzichtet
Rezeptur-Retax: IKK classic akzeptiert BSG-Urteil
Mehr aus Ressort
„Die Politik schaut weiterhin zu“
Groeneveld: Zugesagtes Fixum erhöhen – jetzt!
Kündigung zum 31. März
DAV verhandelt pDL-Preise neu

APOTHEKE ADHOC Debatte