Rabattverträge

AOKen uneins bei Packungsgrößenstreit

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Die AOK Baden-Württemberg droht Apotheken bei den Rabattverträge mit drakonischen Vertragsstrafen. Laut AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann kommt es bei der Substitution nicht auf die exakte Stückzahl an. Doch selbst innerhalb des AOK-Systems ist man sich in dieser Frage nicht sicher. In Briefen an Ärzte vertreten verschiedene Landesverbände eine gänzlich andere Position.

Mehrere AOKen bitten die niedergelassenen Mediziner, die genaue Stückzahl zu verordnen, um Unsicherheiten beim Austausch zu vermeiden. „Rabattverträge können nur bedient werden, wenn das rabattierte Präparat in Stärke und Stückzahl mit den Angaben auf Ihrer Verordnung identisch sind“, heißt es in einem Infopapier der AOK Niedersachsen.

Die Abgabe eines Präparates mit 100 Tabletten sei nur bei Verordnung von 100 Tabletten möglich, so die klare Ansage. Insbesondere bei Verschreibungen über Omeprazol sollten die Ärzte beachten, entweder nur die Normgröße ohne Stückzahl oder die konkrete Packungsgröße auf dem Rezept zu vermerken, schrieb die Kasse an Ärzte.

In Sachsen und Thüringen zeigt sich dasselbe Bild: „Die AOK Plus hat die Ärzte gebeten, die konkreten Stückzahlen zu verordnen“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings beteilige sich die Kasse nicht an der Diskussion, ob eine N3-Packung mit 98 Stück gegen eine N3-Packung mit 100 Stück austauschbar ist, wenn nur N3 auf dem Rezept stehe, so der Sprecher. Auch die AOK Berlin-Brandenburg hat einer Sprecherin zufolge in Sachen Omeprazol „über die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Rabattpräparaten informiert“.

Von der AOK Schleswig-Holstein wurden die Ärzte sogar mit ihrem eigenen Verordnungsverhalten bei Omeprazol konfrontiert. Auf Nachfrage betonte die Kasse aber, dass die Substitutions-Verpflichtung der Apotheken trotzdem gelte.

Die AOK-Landesverbände Rheinland-Hamburg und Hessen haben bislang noch keine Schreiben an Ärzte verschickt. Die AOK Mecklenburg-Vorpommern sucht einem Sprecher zufolge derzeit mit dem Landesapothekerverband eine einvernehmliche Lösung. In Bayern hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nach Absprache mit dem Apothekerverband die Ärzte über die Rabattverträge informiert.

Das unterschiedliche Vorgehen der Kassen zeigt, dass die Frage nach der „identischen Packungsgröße“ noch längst nicht geklärt ist. Bis im Rahmenvertrag eine eindeutige Regelung festgeschrieben ist, wird vermutlich weiter darüber gestritten werden, ob 98 gleich 100 ist.

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