Die AOK muss bei ihrer sechsten Ausschreibung zu Rabattverträgen einen Rückschlag hinnehmen: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC hat die Vergabekammer des Bundes den Beschwerden der Hersteller in erster Instanz stattgegeben. Damit sind 59 von 87 Wirkstoffen nach wie vor blockiert, die AOK darf hier keine Zuschläge erteilen. Jetzt kann die Kasse vor Gericht gegen die Entscheidung der Vergabekammer vorgehen.
Zuständig für solche Klagen sind mit der Neuregelung im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wieder die Zivilgerichte, in diesem Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf. Bislang wurden die Streitigkeiten um Rabattverträge vor den Sozialgerichten verhandelt.
Es ist davon auszugehen, dass die AOK versuchen wird, ihre Verträge durchzufechten. Immerhin liegt das Umsatzvolumen aller Wirkstoffe nach Angaben der Kasse bei rund 2,4 Milliarden Euro jährlich. Ob die neuen Verträge wie geplant im Juni starten können, ist ungewiss.
Die Beschwerden bei der Vergabekammer gehen dem Vernehmen nach auf den Hersteller Mylan Dura zurück. Ein Sprecher der Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern.
Zumindest zu 28 Wirkstoffen konnte die AOK bislang Zuschläge erteilen. Die Hersteller wurden kurz vor Weihnachten über ihr Abschneiden informiert. Neuerdings vergibt die AOK Zuschläge in sieben Losgebieten. Pro Wirkstoff erhält weiterhin nur ein Hersteller einen Exklusivvertrag.
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