Kein Geld für Rabattverträge oder Securpharm

Abda will Fokus auf Fixum

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Düsseldorf -

Die Erhöhung des Fixums ist auf die lange Bank geschoben. Zum Deutschen Apothekertag (DAT) hatte die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) als Vorschlag eine Vergütung für die Umsetzung der Rabattverträge mitgebracht. Das aber ist laut Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie bei der Abda, nicht vereinbar mit der Positionierung zur Erhöhung des Fixums. Die Gesamtstrategie müsse betrachtet werden. 

„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber, die Bundesregierung und die gesetzlichen Krankenkassen auf, den Apotheken nach 18 Jahren endlich eine angemessene Vergütung für die Umsetzung von Arzneimittelrabattverträgen zu gewähren. Konkret fordern wir die Einführung eines pauschalen Zusatzhonorars in Höhe von mindestens 1 Euro pro zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebener Arzneimittelpackung mit Rabattvertragsprüfung“, heißt es im Antrag.

Vizepräsidentin Dr. Schamim Eckert erklärte dazu, dass sich allein im Jahr 2023 die Einsparungen der GKV durch Rabattverträge auf rund 5,8 Milliarden Euro belaufen hätten. „Was haben wir davon?“, fragte Eckert. Die Apothekerinnen und Apotheker machten die Arbeit und die Kosten, darüber hinaus trügen sie auch das Risiko möglicher Retaxationen. „Wir ersparen euch hier Milliarden Euro, dafür möchten wir unsere Arbeit aber honoriert haben.“

Korf betonte: „Dieser Antrag ist nicht vereinbar mit unserer Positionierung zur Erhöhung des Fixums.“ Bei der Berechnung des Fixums seien nicht nur die Inflationsrate, sondern auch die Überlegung einbezogen, dass sich die Grundlast in der Apotheke erhöht habe. Ihre Bitte: Die Gesamtstrategie sehen und erst einmal schauen, ob das Fixum erhöht werden könne.

Eckert erklärte erneut, dass Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einer schnellen Erhöhung des Fixums eine Absage erteilt habe. Für viele Apotheken komme die Hilfe, falls sie denn komme, zu spät. Auch Verbandschef Holger Seyfarth erinnerte: „Wir wollen nicht mehr kostenlos arbeiten. Hier geht es schließlich um einen einzelnen Punkt, der nicht alles in Frage stellen würde.“

Per Geschäftsordnungsantrag wurde zum nächsten Antrag übergegangen.

Auch ein Antrag der LAK Hessen zur finanziellen Unterstützung beziehungsweise zur Übernahme der Securpharm-Kosten für Apotheken wurde übergangen – ebenfalls mit dem Verweis auf strategische Überlegungen hinsichtlich des Fixums.

Angenommen wurden dagegen die Vergütung von Teilnotdiensten, doch das hatte Warken als Teil der Reform bereits selbst in Aussicht gestellt.

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