Korb für Apothekerkammer

PZ-Zwangsabo: Abda kassiert DAT-Antrag

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Berlin -

Die Apothekerinnen und Apotheker aus Hessen wollten mit einem breiten Katalog an Forderungen zum Deutschen Apothekertag (DAT). Zwei Dutzend Anträge hatte alleine die Landesapothekerkammer (LAK) formuliert. Doch bei der Abda wurde ein Teil der Themen schon vorab einkassiert.

In der vergangenen Woche hatte der Abda-Gesamtvorstand getagt und die diesjährigen DAT-Anträge „vorbesprochen“, wie es so schön heißt. Dabei gab es auch Empfehlungen und Anmerkungen zu den von der LAK Hessen eingereichten Themen, wie Geschäftsführer Dr. Matti Zahn gegenüber den Delegierten berichtet. Seine Schilderungen geben einen Einblick, wie defensiv mit einigen Anliegen bei der Abda umgegangen wird: Einige Vorstöße wurden – zumindest für den DAT – kassiert, andere Anträge sollen umformuliert werden.

Schweigen zur Schweigepflicht

So hatte die Kammer etwa gefordert, eine Regelung zu schaffen, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht, bei Verdacht auf die Vorlage einer gefälschten Verschreibung in der Apotheke die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, ohne selbst straf-, datenschutz- oder berufsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. „In diesem Zusammenhang muss auch die Weitergabe der vorgelegten (gefälschten) Dokumente zulässig sein“, hieß es in dem Antrag, den Kammerpräsident Dr. Christian Ude selbst eingebracht hatte.

Seitens der Abda wurde angeregt, diesen Antrag wegen der „Konfliktproblematik mit der Schweigepflicht“ nicht aufrecht zu erhalten und „vor Ort alternative Lösungsmöglichkeiten zu suchen“.

Kein Homeoffice im Notdienst

In einigen Kammerbezirken ist sie bereits möglich, in anderen nicht: die Rufbereitschaft im Notdienst. Laut Antrag sollten § 23 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dahingehend angepasst werden, dass alle Apotheker:innen, die innerhalb von zehn Minuten in ihren Apotheken vor Ort erscheinen können, von der Verpflichtung zur Anwesenheit während der Dienstbereitschaft befreit sind – sofern die entsprechenden technischen Voraussetzungen vorhanden sind, um den Patient:innen direkt anzusprechen und über die zumutbare Wartezeit zu informieren.

Da der Notdienst in den meisten Fällen von der Inhaberin oder vom Inhaber versehen werde, der häufig am Folgetag weiterarbeite, sei es angemessen, wenn sie oder er zur Erholung so viel Zeit wie möglich zu Hause verbringen könne, hieß es. „Es ist für jeden Patienten absolut zumutbar, zehn Minuten auf eine Versorgung warten zu können – auch im Notfall. Durch den sofortigen telefonischen Kontakt mit dem Apotheker nach Betätigung der Notdienstklingel wird der Patient auf die überschaubare Wartezeit hingewiesen.“ Da dies der körperlichen und mentalen Gesundheit des diensthabenden Apothekers diene, sollte dies laut Antrag „im Rahmen der Gleichstellung zum Wohl aller Kammermitglieder bundeseinheitlich wohlwollend reguliert werden“.

Im Gesamtvorstand wurde angemerkt, dass aus Sicht der Abda keine diesbezügliche Änderung der ApBetrO angestrebt werden sollte.

Notdienstgebühr: Alter Hut

Was die geforderte Anhebung der Notdienstgebühr betrifft, wurde bei der Abda darauf hingewiesen, dass man dieses Thema bereits im Rahmen der Honorarforderung verfolge. Daher sei fraglich, ob dieser Antrag überhaupt erforderlich sei. Im Übrigen seien in einem ähnlichen Antrag im vergangenen Jahr 4,20 Euro netto mehr gefordert worden.

PZ-Zwangsabo bleibt

Kurzen Prozess machte die Abda mit der Forderung nach einer Wahlmöglichkeit zwischen Print- und Digitalausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (PZ): Der Antrag wurde vom Vorstand kurzerhand als unzulässig bewertet, weil er darauf abziele, „Einfluss auf Unternehmensentscheidungen einer rechtlich selbstständigen GmbH zu nehmen“. Der Antrag könne also nicht beim DAT behandelt werden.

Zuckersteuer: Kammer auf Abwegen?

Dass mit einem zweckgebundenen Beitrag auf Alkohol- und Tabakprodukte sowie Lebensmittel mit hohem zugesetzten Zuckergehalt künftig Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenfinanziert werden könnten, ist laut Abda-Chefjurist Lutz Tisch eher ein allgemeinpolitisches Thema, das nicht von der Zuständigkeit der Kammer gedeckt sei. Immerhin: Diese Auffassung wurde im Gesamtvorstand mehrheitlich nicht geteilt.

Identitätsprüfung: Doppelt hält besser

Müssen Apotheken noch eine Identitätsprüfung für Ausgangsstoffe durchführen, wauch wenn ein Prüfzertifikat eines GMP-zertifizierten Herstellers vorliegt? Nein, findet die Kammer. Doch, findet die Abda und verweist auf die Bedeutung der Identitätsprüfung. Es wurde angeregt, diesen Antrag zumindest umzuformulieren.

Rx-Versandverbot: Wer ist zuständig?

Wer ist für das geforderte Rx-Versandverbot zuständig? Laut Kammer sind das Bundesregierung und Gesetzgeber. Der Abda-Vorstand hat aber angeregt, den Adressaten des Antrags offenzulassen. Weil wiederum Kammer und Verband das ablehnen, wird nun ein separater Antrag von der Abda eingebracht.

Fortbildung: Kein Antrag erforderlich

Eine bundesweit einheitliche Fortbildungsplattform wird von den Abda-Gremien mehrheitlich unterstützt – weshalb die Notwendigkeit eines entsprechenden Antrags aus Hessen nicht gesehen wird.

Wie die Kammer mit den „Empfehlungen“ umgehen wird, bleibt ihr überlassen. Spätestens in Düsseldorf wird man sehen, welche Anliegen weiter verfolgt werden und welche nicht.

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