Behandlungen langwieriger Beeinträchtigungen nach Corona-Infektionen sind künftig auf Kassenkosten mit bestimmten Medikamenten möglich, die außerhalb ihrer eigentlichen Zulassung angewendet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelte dies für vier Wirkstoffe.
Auf Kosten der Krankenkassen verschrieben werden können künftig unter anderem zwei Wirkstoffe, die regulär zur Behandlung schwerer Depressionen zugelassen sind, dazu ein Wirkstoff gegen Diabetes und ein Wirkstoff gegen Herzinsuffizienz. Sie können bei Patienten mit Long Covid eingesetzt werden, um andauernde starke Erschöpfungszustände (Fatigue) oder kognitive Beeinträchtigungen wie eine verringerte Aufmerksamkeit zu behandeln.
Die Behandlungsoptionen sind nach Inkrafttreten der heute gefassten Beschlüsse Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.
Von den Ärztinnen und Ärzten sind für Verordnungen im Off-Label-Use die jeweiligen wirkstoffbezogenen Regelungen – unter anderem zur Dosierung und Behandlungsdauer – zu beachten. Im Off-Label-Use verordnungsfähig sind zudem nur die Arzneimittel, bei denen der Hersteller die Haftungsübernahme erklärt hat.
Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken sagte, Empfehlungen einer Expertengruppe seien nun schnell umgesetzt worden. Es bestehe aber weiter dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten bei Long und Post Covid und dem Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Anwendungen außerhalb der Zulassung könnten nur eine „Behelfsoption“ sein. Arzneimittel, die speziell für die Behandlung von Long und Post Covid zugelassen sind, gibt es den Angaben zufolge bisher nicht.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte: „Das ist ein wichtiger Schritt und gibt Betroffenen Hoffnung auf eine bessere Therapie.“ Lange hätten Betroffene von Long Covid und Post Covid auf mehr Behandlungsoptionen gewartet. „Wir werden nicht nachlassen, um in der Forschung, Versorgung und Behandlung weitere Fortschritte zu erzielen.“
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