Bundesopiumstelle

Tramadol bald als BTM?

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Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 3. Mai mit der künftigen Einstufung des Opioid-Analgetikums Tramadol befassen. Mehrere Ärzte hatten bei BfArM und Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine entsprechende Neuregelung gefordert, um Abhängigkeit und Missbrauch zu reduzieren.

Bereits im Dezember hatte das BMG die Bundesopiumstelle (BOPST) um eine pharmazeutisch-medizinische Beurteilung zur Unterstellung von Tramadol unter das Betäubungsmittelrecht gebeten. Die Ergebnisse werden auf der Sitzung des Sachverständigenausschusses beraten.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Marlies Volkmer (SPD) hatte sich im vergangenen August mit der Thematik an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gewandt. Für Tramadol bestehe kein besonders hohes Abhängigkeitspotenzial, hieß es damals von Seiten der AkdÄ. Einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge liege das Missbrauchspotenzial bei 0,5 bis 1,0 pro 100.000 Patienten.

Tramadol ist laut Fachinformation zur Behandlung von mäßig starken bis starken Schmerzen zugelassen. Der Wirkstoff steht in Deutschland seit 1977 zur Verfügung.

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