Packungsgrößenverordnung

Neue N-Größe für Circadin

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Berlin -

Seit dem 1. November gibt es für einige Wirkstoffe neue Normgrößen. Betroffen ist etwa Circadin (Melatonin, Medice). Bei dem Mittel gegen Schlafprobleme gibt es künftig zehn Tabeletten mehr auf Rezept.

Bisher trug die 20er-Packung die N-Bezeichnung, doch sie wurde aber seit November von der 30er-Packung abgelöst. Letztere galt bisher als Jumbopackung. Preislich liegt sie bei 35,31 Euro, die kleinere bei 26,16 Euro. Circadin wurde im vergangenen Jahr rund 93.000-mal zu Lasten der Krankenkassen verordnet. Die Nettokosten lagen laut Arzneiverordnungreport bei circa 2,2 Millionen Euro.

Verordnet der Arzt eine Normgröße, muss eine 30er-Packung abgegeben werden. Steht dagegen die exakte Stückzahl auf dem Rezept, ist die Abgabe der „alten“ N-Packung weiterhin zulässig. Nennt der Arzt sowohl Normgröße als auch Stückzahl (Mischverordnung), so wird diese analog einer Stückzahlverordnung behandelt. Bei Abgabe einer falschen Packungsgröße wird in der Regel teilretaxiert.

Im Fall von Lixiana (Edoxaban, Daiichi Sankyo), Repatha (Evolocumab, Amgen) und Xigduo (Metformin/Dapagliflozin, AstraZeneca) erhalten bereits im Handel befindliche Packungsgrößen nachträglich eine N-Bezeichnung. Beim Spiolto Respimat (Olodaterol/Tiotropium, Boehringer Ingelheim) gibt es künftig eine Packung zu 3x4 Millilitern, die zwar keine Normgröße hat, aber abrechnungsfähig ist. Auch das Zinkpräparat Wilzin (Orphan Europe Germany) ist nicht normiert, gilt jedoch ab sofort nicht mehr als Jumbopackung und kann somit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden.

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