Für Metamizol wird es keinen OTC-Switch geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich gegen die Entlassung aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen.
„Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Metamizol zur oralen Anwendung abzulehnen“, heißt es im Kurzprotokoll zur Sitzung.
Metamizolist ein nicht-opioides Pyrazolonderivat und besitzt analgetische, antipyretische und spasmolytische Eigenschaften. Der Wirkstoff kommt bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, bei Koliken, Tumorschmerzen und sonstigen akuten oder chronisch starken Schmerzen zum Einsatz. Außerdem wird Metamizol bei hohem Fieber angewendet, wenn andere Maßnahmen nicht ansprechen. Der genaue Wirkmechanismus ist nicht eindeutig geklärt. Der schmerzlindernde Effekt wird jedoch auf eine Hemmung der Cyclooxygenase COX-3 zurückgeführt.
m Dezember 2024 wurde in einem Rote Hand Brief über das Risiko einer Agranulozytose informiert. Demnach müssen Patient:innen, die mit Metamizol behandelt werden, über Folgendes informiert werden:
Achtung: Wird Metamizol gegen Fieber angewendet wird, können einige Symptome einer beginnenden Agranulozytose unbemerkt bleiben. Außerdem kann eine Antibiose die Symptome verschleiern.
Aber auch Leberschäden sind unter dem nicht-opioiden Pyrazolonderivat möglich. Darauf wurde bereits 2020 aufmerksam gemacht. Dennoch hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Verordnungen kontinuierlich zugenommen – in zehn Jahren kletterte die Zahl der verordneten Tagesdosen zulasten der Kassen von rund 123 Millionen (2010) auf 259 Millionen (2020). Mit der steigenden Zahl an Verordnungen stieg auch die Zahl der Nebenwirkungsmeldungen. Dies weise darauf hin, dass Metamizol weiterhin auch bei Indikationen eingesetzt werde, für die der Wirkstoff nicht zugelassen ist.
Metamizol-haltige Arzneimittel sind nur zur Behandlung von starken Schmerzen zugelassen. Hierzu gehören akute Schmerzen nach Verletzung oder Operation, Schmerzen bei Koliken und Tumorschmerzen. Bei anderen starken akuten oder chronischen Schmerzen darf Metamizol nur angewendet werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Außerdem kann der Wirkstoff bei hohem Fieber, das nicht auf andere Maßnahmen anspricht, angewendet werden.
Leichte bis mittelstarke Schmerzen dürfen nicht mit Metamizol behandelt werden. Zur Fiebersenkung darf Metamizol nur eingenommen werden, wenn andere Antipyretika keine ausreichende Wirksamkeit gezeigt haben.
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