BfArM

Leberschäden unter Cimicifuga

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ändert zum 1. September die Zulassung für Arzneimittel mit Traubensilberkerze. Die Behörde forderte die Hersteller auf, ihre Produktinformationen hinsichtlich des möglicherweise erhöhten Risikos von Leberschädigungen zu ändern. Betroffen sind der Behörde zufolge alle Cimicifuga-haltigen Arzneimittel, einschließlich Homöopathika bis zur Verdünnungsstufe D2.

Bei der Anwendung von Arzneimitteln mit Traubensilberkerze waren Fälle von Leberschädigungen aufgetreten. Die Gebrauchsinformation muss deshalb künftig darauf hinweisen, dass Patienten die Einnahme sofort beenden und ihren Arzt aufsuchen sollten, wenn Zeichen einer Leberschädigung wie Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin oder Übelkeit auftreten. Die Häufigkeit der Nebenwirkung ist auf der Grundlage der verfügbaren Daten bislang nicht abschätzbar.

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