Sativex-Nutzenbewertung

BPI: IQWiG ignoriert Evidenz

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Berlin -

Als „verheerendes Ergebnis“ sieht der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) den Bewertungsbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für das Cannabis-Produkt Sativex. Die Forderung nach einer fortlaufenden Optimierung der Vergleichstherapie führe die Behandlung „ad absurdum“, so Hennig Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle künftig klarstellen, dass er mit den gelieferten Daten grundsätzlich einverstanden ist.

 

Als Vergleich für Sativex sollte laut G-BA eine optimierte Baclofen- oder Tizanidin-Therapie dienen. Nach Meinung des IQWiG hat der Hersteller Allmirall genau diese Bedingungen im Dossier nicht erfüllt: Weil die Vergleichstherapie in den eingereichten Studien nicht nachjustiert worden war, wollte das IQWiG die vorliegenden Daten überhaupt nicht in die Bewertung mit einbeziehen. Das Fazit lautete daher: Kein Zusatznutzen aufgrund fehlender Daten.

„Dieser Fall macht deutlich, dass es einer schriftlichen Begründung der Vergleichstherapie durch den G-BA dringend bedarf, damit das IQWiG eine Frühbewertung der Vergleichstherapie nicht durch eigenwillige Auslegungen torpedieren kann“, so Fahrenkamp. Nach Meinung des BPI wurde die Vorgaben des G-BA fehlinterpretiert. Denn die Patienten der Studie seien bereits länger mit den entsprechenden Muskelrelaxantien behandelt worden und demnach optimal eingestellt gewesen.

So wirft Fahrenkamp dem IQWiG vor „die Evidenz über den Zusatznutzen von Sativex zum Schaden der Patienten zu ignorieren“. Das IQWiG müsse sich fragen lassen, ob es „therapeutische Verbesserungen vorsätzlich negieren“ wolle. Inwieweit der BPI Einfluss auf die Entscheidung des G-BA haben wird, bleibt abzuwarten. Noch bis zum 23. April können die Verbände zu der Nutzenbewertung schriftlich Stellung beziehen.

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