Fahrlässige Tötung

Tod einer Patientin: Arzt vor Gericht

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Berlin -

Der Tod einer jungen Patientin hätte verhindert werden können. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Anklage lautet deshalb auf fahrlässige Tötung.

Nach dem Tod einer Zwölfjährigen in einem Krankenhaus im Kreis Lippe stehen ab heute ein Arzt und eine Krankenschwester wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. Die Anklage geht davon aus, der der Tod der jungen Patientin hätte verhindert werden können. Das Mädchen war im Dezember 2019 nach einem mehrtägigen fiebrigen Magen-Darm-Infekt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden.

Die Diagnose hatte der jetzt angeklagte Arzt selbst gestellt. Nach Überzeugung der Staatsanwalt aber unterließ es der Arzt dann, dem geschwächten Körper genügend Flüssigkeit zukommen zu lassen und das Mädchen an einen Überwachungsmonitor anzuschließen.

Die Mutter hatte mehrmals in der Nacht Alarm geschlagen und mehrere Krankenschwestern gerufen. Erneut geschah dies um 6.15 Uhr am Morgen. Der Arzt wurde nicht benachrichtigt. Kurz darauf war das Mädchen tot.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner und der Krankenschwester vor, gegen die nötige Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Das Amstgericht Detmold hat bis November drei Verhandlungstage angesetzt.

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