Beutezug mit Perücke und Mietwagen

Gefälschte Rezepte: Apothekenchef betrügt Kollegen

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Cottbus -

Vor dem Landgericht Cottbus (LG) musste sich heute eine Apothekerin wegen gemeinschaftlichen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten: Ihr inzwischen verstorbener Ehemann soll in Apotheken in ganz Deutschland gefälschte Rezepte eingelöst haben; die so erbeuteten Medikamente sollen in den von ihr betriebenen Apotheken verkauft worden sein. Laut Anklage geht es um knapp 260.000 Euro.

In 166 Fällen soll das Ehepaar auf diese Weise zwischen Februar 2017 und April 2019 eine Summe von mehr als 259.000 Euro erbeutet haben. Dabei soll der Ehemann zunächst Blankoformulare bestellt haben, die er anschließend mit echten und teilweise ausgedachten Patientendaten sowie Arztstempeln existierender Ärzte ausfüllte. Mithilfe zweier Angestellten sollen diese Fälschungen dann bundesweit in vielen verschiedenen Apotheken eingelöst worden sein. Die so erbeuteten Medikamente sollen dann in den eigenen Apotheken in Königs Wusterhausen und Bestensee auf Rezept an Patientinnen und Patienten abgegeben worden sein.

Beutezüge in Verkleidung

Zur Beschaffung wurden regelrechte Beutezüge unternommen. Mit Verkleidungen und Perücken sowie als Liebespaar getarnt wurden Apotheken besucht und bewusst getäuscht. Zwei Zeuginnen sprachen zum Prozessauftakt von abgeklebten Fingern, um Fingerabdrücke zu vermeiden, sowie von diversen Mietwagen und Wegwerftelefonen, um die Fahrten so wenig nachvollziehbar wie möglich zu machen. Die Staatsanwaltschaft fühlte sich bei der Schilderung des Tathergangs an den Film „Bonnie und Clyde“ erinnert.

Bei den beiden Zeuginnen soll es sich jeweils um ehemalige Geliebte des Verstorbenen handeln. Insbesondere die zweite Geliebte beschrieb, wie der Mann ein Doppel- und Dreifachleben führte und wie er die Beteiligten für seine Zwecke manipulierte. So soll der Apotheker zu Lebzeiten mit großen Summen Bargeld hantiert haben und den Frauen gegenüber großzügig gewesen sein. Er habe teure Geschenke gemacht und Urlaube finanziert, was laut Gericht den Verdacht erhärte, dass er über enorme Mittel aus den Betrügereien verfügte.

Ehefrau zunächst ahnungslos

Seine Frau will von alledem nichts gewusst haben; nach eigener Schilderung erfuhr sie erst im Gerichtsprozess von den Liebesbeziehungen ihres Mannes. Die Fahrten seien zwar häufig im Urlaub der Angestellten erfolgt, aber sie habe sich lange nichts dabei gedacht. Eine der Mitarbeiterinnen sei damals ihre beste Kraft gewesen, sie habe sie behalten wollen. Dementsprechend habe sie sie auch entlohnt.

Die zweite Zeugin berichtete in ihrer Aussage, dass der Mann ihr eine völlig andere Identität vorgespielt habe. Er habe sich als erfolgreicher Geschäftsmann ausgegeben, um seine kriminellen Aktivitäten und die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Die Zeugin schilderte ihn als dominante Person, die Menschen emotional an sich binden und so für seine Pläne einspannen konnte. Ähnlich wie die andere Geliebte beschrieb auch sie eine Mischung aus Charme und Druck, mit der er sein Umfeld kontrollierte. So soll er auch mehrere Familienangehörige mit in seine Machenschaften hineingezogen haben, ohne dass diese von seiner Betrugsmasche gewusst hätten.

Mittäterschaft in 20 Fällen

Das Gericht entschied zugunsten der Inhaberin, dass die 166 einzelnen Taten zu insgesamt 20 Hergängen zusammengefasst werden sollen. Dabei ändere sich die Schadensumme jedoch nicht. Konkret soll es sich in mindestens drei Fällen um Betrugssummen von über 10.000 Euro gehandelt haben, weil Hochpreiser abgerechnet wurden.

Weil ohne die Apothekerin die Taten nicht möglich gewesen wären, wird ihr in den 20 Fällen eine Mittäterschaft in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Sie selbst sagte, sie habe es zunächst mit einem „Bauchgrummeln“ ertragen, sich dann aber weiterhin immer weniger Gedanken gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der sichtlich kriminellen Energie eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren gefordert. Der Verteidiger verwies auf die Reue und das vollumfängliche Geständnis seiner Mandantin und plädierte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

Heute kam das Urteil: Die Apothekerin erhielt eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens zahlen, darüber ordnete das Gericht die Einziehung der rund 260.000 Euro an.

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