Stillen, Impfungen, Screenings

Pilotprojekt U0: Vorsorge noch vor der Geburt

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Berlin -

Die Früherkennungsuntersuchungen von Kindern beginnen eigentlich erst nach der Geburt. Mit einer Elternberatung noch vor der Entbindung soll die Gesundheit von Kindern in einem Pilotprojekt künftig noch besser geschützt werden.

Das Pilotprojekt startet zunächst in Bayern: Dazu werden Schwangere in München, Augsburg, Regensburg, Lauf und Roth in den gynäkologischen Praxen über die Möglichkeit der Elternberatung informiert. Die Beratung selbst findet – in Anlehnung an die bekannten U-Untersuchungen – als sogenannte U0 in teilnehmenden Pilot-Kinder- und Jugendarztpraxen statt.

„Die U0 soll Eltern zeigen, wie sie die Gesundheit ihrer Neugeborenen bestmöglich schützen und fördern können“, erläuterte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Themen seien etwa Stillen, Impfungen, Neugeborenen-Screening und Unfallschutz. „Aber auch eine optimale Schlafumgebung und Hilfsangebote bei Schwierigkeiten in den ersten Lebensmonaten stehen im Fokus.“

Das Pilotprojekt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) startet am 5. Juli in Kooperation mit den Verbänden der Kinder- und Jugendärzte, der Frauenärzte sowie dem Paednetz Bayern. Die teilnehmenden Eltern werden direkt nach der U0 sowie rund einen Monat nach der Geburt ihres Kindes anonym zu ihren Erfahrungen befragt.

An den durchnummerierten Vorsorgeuntersuchungen, von denen bis zum 18. Lebensjahr elf von den Krankenkassen übernommen werden müssen, beteiligen sich den Angaben zufolge mehr als 97 Prozent der Eltern. Normalerweise findet die erste Untersuchung unmittelbar nach der Geburt statt. Der Fokus liegt dabei auf lebenswichtigen Funktionen beim Neugeborenen. Bei der U1 geht es vor allem darum, sofort behandlungsbedürftige Zustände und äußerliche Fehlbildungen zu erkennen. Dadurch können notwendige Sofortmaßnahmen eingeleitet und Komplikationen vermieden werden. Mit der Erstuntersuchung wird den Eltern dann auch das gelbe Kinderuntersuchungsheft übergeben.

Die Untersuchungen sollten in folgenden Zeiträumen stattfinden:

  • U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag
  • U3: 1 Monat
  • U4: 3 Monate
  • U5: 6 Monate
  • U6: 1 Jahr
  • U7: 2 Jahre
  • U7a: 3 Jahre
  • U8: 4 Jahre
  • U9: 5 ¼ Jahre
  • U10: 7 bis 8 Jahre
  • U11: 9 bis 10 Jahre
  • J1: 13 Jahre
  • J2: 16 bis 17 Jahre

Die U-Untersuchungen sollen insgesamt dazu führen, Krankheiten frühstmöglich zu erkennen – aber auch Fälle von Vernachlässigung oder Kindesmissbrauch zu ermitteln. In einigen Bundesländern sind bestimmte U-Untersuchungen daher zur Pflicht geworden. In Bayern müssen beispielsweise Nachweise über die Untersuchungen bei der Anmeldung in Kindertagesstätten oder Schulen erfolgen. In anderen Bundesländern werden schriftliche Erinnerungen beim Versäumen der Termine verschickt. Werden diese dennoch nicht wahrgenommen, werden die Jugend- oder Gesundheitsämter darüber informiert.

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