Für das Jahr 2027 hat Heiko Meyer für seine Ruhrland-Apotheke in Bochum noch keine Kalender bestellt. Trotzdem erhielt er bereits eine Auftragsbestätigung. „So ein Umgang mit mir als Kunden ärgert mich.“
In einem Schreiben vom Verlag hieß es: „Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir Ihnen im Anhang bestätigen. Wir sichern Ihnen eine termingerechte und zuverlässige Ausführung zu.“ Und weiter: „Sollten Sie keinen fixen Liefertermin vereinbart haben, folgt Ihre Lieferung nach Fertigstellung. Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit.“
Über das Vorgehen ärgert sich Meyer. Er antwortet per Mail: „Mit Erstaunen und Verärgerung nehme ich Ihre Mail zur Kenntnis. Ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, dass ich keine Kalenderbestellung für das Jahr 2027 in Auftrag gegeben habe.“ Diese Vorgehensweise stelle für ihn keine Basis für eine dauerhafte Geschäftsbeziehung dar. „Ich halte diese Geschäftspraxis für äusserst unseriös sowie rechtlich zweifelhaft.“
Über die Antwort wundert er sich ebenfalls. „Sehr geehrter Herr Prüßmann, bei diesem Auftrag handelt es sich um Ihren Premiumkundenauftrag, welcher wie in unserem Angebot sowie in der Auftragsbestätigung beschrieben, jährlich automatisch eine neue Auftragsbestätigung an Sie versendet.“ Dieser bestehe seit Anfang diesen Jahres. „Als Sie dato auf unser Angebot mit dem Premium-Kunden-Rabatt bestellt und sich somit Ihren 13-prozentigen Premiumvorteil gesichert haben.“
Er könne diesen innerhalb der angegebenen Frist anpassen oder stornieren, erklärt der Verlag. Man habe diesen Auftrag nun allerdings storniert. „Sie werden künftig keine jährlichen Auftragsbestätigungen, sowie den Premiumvorteil erhalten.“
„Zunächst - mein Name ist Meyer, nicht Prüssmann“ antwortet der Apotheker verärgert. Und weiter: „ Es scheinen sich wohl mehrere Kunden beschwert zu haben, was wenig verwunderlich ist.“ Er verstehe grundsätzlich die Idee hinter dem Vorgehen. „Allerdings hätte man es als Angebot formulieren müssen und nicht automatisch einen Auftrag generieren dürfen“, so Meyer.
Er sei schon jahrelang Kunde bei diesem Verlag, es habe bis vor Kurzem auch immer gut funktioniert. „Im Übrigen war es in den letzten Jahren jeweils üblich, erstmal nachzufragen, ob der Auftrag so wiederholt werden könne. Ob die Bestellung also die gleiche bliebe“, so Meyer.
Den Verlag fragt er: „Was wäre gewesen, wenn ich per Mail nicht erreichbar gewesen wäre? Beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit und die Einspruchsfrist dadurch verpasst hätte. Hätten Sie auf Erfüllung bestanden?“
In der letzten Mail habe man sich daraufhin zwar für die Namensverwechslung entschuldigt, aber nicht für das Vorgehen. Es hieß: „Natürlich hätte man nicht auf die Einhaltung der Frist bestanden“, so Meyer. „Ich werde dort nicht mehr bestellen, da ich den Umgang mit Kunden gar nicht gut fand. Ich wollte die Anzahl der Kalender ohnehin reduzieren“, so Meyer.
Die Zeit der Wandkalender sei vorbei. „Die Nachfrage hat sich in den vergangenen Jahren stark reduziert, es wird viel weniger mitgenommen, man merke den Rückgang der einst starken Nachfrage deutlich“, so der Inhaber. Für das kommende Jahr sei er noch versorgt, dann werde er entweder woanders oder gar keine Kalender mehr bestellen.