Mit Plakaten und Parolen versuchen die Parteien in Bayern die Wählerinnen und Wähler für die anstehenden Kommunalwahlen von sich zu überzeugen. Auch die AfD mischt mit – und wirbt auf einem Plakat für die Vor-Ort-Apotheke inklusive rotem Apotheken-A. „Mich ärgert es riesig“, sagt Apotheker Stefan Niklas aus Bad Reichenhall. Es sei „fast schon widerlich, dass ‚wir‘ mit denen auf einem Plakat stehen“.
Niklas ist Inhaber der Marienapotheke in Bad Reichenhall. Bei ihm um die Ecke wurden jüngst verschiedene Wahlplakate aufgehängt. Die CSU wirbt dort „mit Herz und Schwung“, die SPD für „Verantwortung in der Welt“. Die Grünen fragen, wie es weitergehe, und auch die Freien Wähler oder die FDP sind mit bunten Motiven vertreten.
Statt mit einem Gesicht eines Kandidaten geht die AfD mit dem roten Apotheken-A an den Start. Es ist fast auf der Hälfte der Werbung abgebildet. Darunter steht „Apotheken vor Ort unterstützen!“.
Eine Wahlwerbung, die für heftige Kritik bei Niklas sorgt – er fühlt sich als Institution „Apotheke“ ausgenutzt. „Ich bin tendenziell nicht so politisch motiviert, aber bei der AfD hört der Spaß einfach auf. Eigentlich sind wir als Apotheke vor Ort denen sicher ziemlich egal, aber es macht sich halt gut bei der Wählerschaft und passt perfekt zu deren Slogan ‚Ehrlich, konservativ, kommunal‘“, sagt er. „Auch wenn alle anderen demokratischen Parteien die Apotheke vor Ort abgeschrieben haben und unsere legitimen Forderungen ignorieren, wähle ich die AfD trotzdem nicht.“
Diese Werbung ließe sich wahrscheinlich kein anderer Berufstand gefallen, sagt er. „Oder man würde wenigstens aktiv Position beziehen. Ich habe beim Bayerischen Apothekerverband angerufen. Die sagen – auch nach Rücksprache mit dem Deutschen Apothekerverband, weil er Rechteinhaber am gotischen A ist – da könne man nichts machen.“
Niklas ist enttäuscht, denn der Verband halte sich lieber zurück. „Man fürchtet, dass man ungeschickterweise das noch aufbauschen würde, was für mich auch schwach als Aussage ist.“ Das Apotheken-A darf laut Abda ohne Genehmigung nur von Mitgliedsapotheken des DAV genutzt werden. „Die Führung dieser Marke ist nur dem DAV, seinen Mitgliedsorganisationen, anderen Berufsorganisationen der Apotheker sowie den Leitern öffentlicher Apotheken erlaubt.“
Tatsächlich findet sich im Rahmenprogramm der AfD Bayern nur sehr wenig zu Apotheken. Und ob die Partei dabei die regulatorischen Anforderungen an die Betriebe und die Abgrenzung zu anderen Geschäften verstanden hat, ist angesichts dieser Bemerkung im Programm fraglich: „Die Aufwertung von Dorfläden als Versorgungszentrum mit weiteren Angeboten (z. B. Bank, Post, Apotheke) unterstützen wir gerne.“ Apotheken dürfen sich nicht mit anderen Händlern zusammentun.
Im Wahlkampf ist nicht alles erlaubt. Wahlwerbung per se gilt dabei als gesetzlich nicht geregelt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird laut Bundeswahlleiterin durch die Presse- und Kunstfreiheit sowie dem Parteienprivileg geschützt.