Urteil erwartet

Klägerin fordert über 850.000 Euro von Astrazeneca

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Berlin -

Im Prozess um die Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens soll 2026 das Urteil fallen. Die Klägerin fordert neben Schmerzensgeld auch Ersatz für einen Verdienstausfall und künftige Beeinträchtigungen.

Im Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens wird am 26. Januar das Urteil erwartet. Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof fordert von dem Pharmakonzern vor dem Oberlandesgericht Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Koma und Darmverlust

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin „Vaxzevria“ von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.

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