Mecklenburg-Vorpommern

Hausärzte: MFA in „Light-Praxen“

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Schwerin -

Die Gesundheitsversorgung stehe durch soziodemographische Entwicklungen vor enormen Herausforderungen, warnt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern (HÄV MV). Begrenzte personelle Ressourcen würden zu neuen Wegen in der Versorgung zwingen. Der Verband setzt auf Digitalisierung, um die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu stärken. 

Zentrales Element des Projekts sei dabei der gezielte Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und -assistenten, die durch die neue HERA-MV-Qualifikation (Hausärztliche Entlastungs- und Regional-Assistenz in der medizinischen Versorgung) ausgebildet würden. Diese Qualifikation sei gemeinsam von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und Hausärztinnen- und Hausärzteverband konzipiert worden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausarztpraxen sollen dann im ländlichen Raum als Schnittstellenmanager die patientenzentrierte Versorgung unterstützen.

HERA-MV-Qualifizierte könnten delegationsfähige Leistungen, wie sie unter anderem auch im geplanten Pflegekompetenzgesetz verankert seien, zusätzlich zu ihren Hauptaufgaben in der Hausarztpraxis arztentlastend und in der häuslichen Umgebung als Hausbesuch ausüben, erklärt der Hausärzteverband. Eine weitere Option bestehe in der regelmäßigen Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen.

Diese Räume in der Nähe der Primärpraxis sollen zusätzliche Leistungen ermöglichen, zum Beispiel Blutabnahmen, Lungenfunktionstests und EKGs, und gleichzeitig die Nutzung der Praxisverwaltungssoftware sowie des TI-Zugangs zur elektronischen Patientenakte (ePA) erlauben. Die Einrichtung würde bedarfsabhängig und in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort erfolgen.

„Die übernommenen Aufgaben sind klar nach Bundesmanteltarifvertrag Ärzte (BMV-Ä) definiert, begrenzt und erfolgen stets in enger Abstimmung und unter Verantwortung der betreuenden Hausarztpraxis. Sie ermöglichen es, die medizinische Betreuung wohnortnah und patientenzentriert aufrechtzuerhalten“, so der Verband.

Vernetzung durch Videoassistenz

In Mecklenburg-Vorpommern sind laut Verband derzeit rund 8000 medizinische Fachangestellte (MFA) im ambulanten Bereich tätig. Über 500 von ihnen hätten die Weiterbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) beziehungsweise Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) bereits absolviert.

Auf dem seit 2014 existierenden und bewährten Konzept der Care-Schulung aufbauend soll nun – neben der Erweiterung der Kompetenzen im Fallmanagement, in der Versorgung zu Hause und in der Wundversorgung – der Fokus auf den souveränen Umgang mit digitalen Anwendungen gelegt werden.

„Mit diesem Konzept schaffen wir eine verlässliche, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung auch in Regionen, in denen der Hausarzt nicht täglich vor Ort sein kann“, erklärt Dr. Stefan Zutz, Vorsitzender des HÄV MV. „Die enge persönliche Verbindung zwischen Hausarzt und HERA-MV-Mitarbeiterin sorgt dafür, dass Patienten umfassend und sicher betreut werden. Hohe Qualitätsstandards, klar definierte Aufgabenbeschreibung und digitale Vernetzung durch Videoassistenz und gemeinsamen Zugriff auf die Praxisverwaltungssoftware garantieren eine umfassende Betreuung.“

Das Versorgungskonzept biete laut Verband gleich mehrere Vorteile. Dazu zählen die Entlastung der Hausarztpraxen durch die Übernahme delegationsfähiger Leistungen und ein Schnittstellenmanagement der medizinischen und pflegerischen Bedarfe. Außerdem werde die Qualität durch qualifizierte Schulungen und ärztliche Supervision gesichert. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie digitaler Tools erleichtere die Arbeit zusätzlich. Schließlich steigere das Konzept die wohnortnahen Versorgungskapazitäten durch die mögliche Nutzung ausgelagerter Praxisräume.

Der Hausärzteverband ruft alle Akteure im ambulanten Gesundheitsbereich dazu auf, die Umsetzung dieses Modells in Mecklenburg-Vorpommern aktiv zu unterstützen. Dabei gehe es neben den notwendigen Ausbildungsangeboten über die Ärztekammer vor allem um die Umsetzung im ländlichen Raum. „Hier sind Kommunen zur Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten aufgefordert, die Kassenärztliche Vereinigung zur wirtschaftlichen und sicheren Abrechenbarkeit und die gesetzlichen Krankenkassen zur Unterstützung dieses neuen Versorgungskonzeptes außerhalb der bisherigen Regelversorgung“, so der Verband.

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