Zu hohe Rücklagen

Beiträge: Pflegekammer verliert vor Gericht

, Uhr
Berlin -

Auf die Kammern kommen ungemütlichere Zeiten zu. Denn ihre Rücklagen werden wiederholt zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer stattgegeben.

Die Kläger, die allesamt Pflichtmitglieder der Pflegekammer sind, hatten gegen den jeweiligen Beitragsbescheid für das Jahr 2025 Widerspruch erhoben und die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung geltend gemacht. Im Haushaltsplan war ein Mittelbedarf von 6,6 Millionen Euro prognostiziert worden, von dem 5,5 Millionen Euro durch Mitgliedsbeiträge gedeckt werden sollte. Die Mitglieder sollten 139 Euro zahlen. Ihre Widersprüche wurden zurückgewiesen, doch die Klagen hatten Erfolg: Der Beitrag sei der Höhe nach rechtswidrig, so die Koblenzer Richter.

Einerseits habe die Kammer bei ihrer Beitragskalkulation nicht alle ihr kraft Gesetzes angehörenden Mitglieder berücksichtigt. Stichprobenartig hatte die Kammer bei 267 Gesundheitseinrichtungen – ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser – Daten zu ihren Arbeitnehmern abgefragt, insgesamt wurden aus 64 Betrieben Angaben zu 5769 Pflegefachpersonen zurückgemeldet. Von dieser Gruppe waren 4844 Personen bereits bei der Kammer registriert. Die Kammer schlug daher auf alle bei ihr erfassten Mitglieder (36.359) noch einmal 19,1 Prozent obendrauf und kam so auf 43.304 Mitglieder.

Diese Schätzung sei fehlerhaft, da die Kammer den in die Beitragskalkulation zwingend einzubeziehenden Kreis ihrer „atypischen“ Mitglieder – also solcher Pflegefachkräfte, die ihren Beruf nicht im „originär“ pflegerischen Bereich ausübten – völlig unberücksichtigt gelassen habe, so das VG. So habe die Kammer beispielsweise keine Erhebung in Arztpraxen durchgeführt. Es sei davon auszugehen, dass die Mitgliederzahl der Beklagten unter Einbeziehung dieser „atypischen“ Kammermitglieder deutlich höher ausfallen dürfte als bislang von ihr angenommen. Im Ergebnis ziehe die Kammer ausschließlich die bei ihr registrierten Mitglieder zu Beiträgen heran; dies verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz und Art. 17 Verfassung für Rheinland-Pfalz.

Zum anderen sei die Beitragsfestsetzung rechtswidrig, weil die Feststellung des Mittelbedarfs für das Jahr 2025 fehlerhaft sei. So seien im Jahr 2025 unter anderem Rücklagen in zu großem Umfang vorgehalten worden. Grundsätzlich sei Kammern die Bildung von Vermögen verboten; von der im Landesrecht hierzu vorgesehenen Ausnahme habe die Pflegekammer im Jahr 2025 keinen Gebrauch gemacht. Sie habe die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen nur soweit durch Beiträge der Kammermitglieder zu beschaffen, als sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stünden. Dies habe zur Folge, dass sie keine überhöhten Rücklagen bilden dürfe.

Darüber hinaus sei sie verpflichtet gewesen, ihren Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2023 in den Haushaltsplan für das Jahr 2025 einzustellen, was allerdings nur mit einem Teilbetrag geschehen sei. Hätte die Kammer demgegenüber auch den weiteren unverplanten Ergebnisvortrag im Jahr 2025 in Ansatz gebracht, hätte sich eine spürbar niedrigere Beitragslast für die Kammermitglieder ergeben. Die für das Jahr 2025 beschlossene Beitragserhöhung um 18 Prozent sei vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen.

Gegen die Urteile können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) beantragen.

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
„So geht man nicht mit den Akteuren um“
Ärzte: Wortbruch und Betrug
Vorsicht mit Synergieerwartungen
Apothekeninsolvenz: Filiale als Falle
67-Jähriger kämpft sich zurück
„Mein Weg aus der Apothekeninsolvenz“
Mehr aus Ressort
Studie zeigt massives Risiko für Beschäftigte
Bore-out: Stress durch Unterforderung