Transparenz fehlt

Arztpraxen nicht barrierefrei: Petition fordert mehr Infos

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Berlin -

Während Apotheken seit mehr als zehn Jahren bereits zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, gilt das für Arztpraxen nicht. Eine Petition setzt sich nun zumindest für mehr Transparenz darüber ein.

In der vergangenen Woche verabschiedete der Petitionsausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, sodass die aktuelle Petition „Angabe der Barrierefreiheit von Arztpraxen“ aus Oktober 2024 dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) „als Material“ überwiesen werden soll.

Bewegungseingeschränkte Menschen bekämen laut Petition über die Barrierefreiheit einer Praxis nur in wenigen Fällen Auskunft über die Webseite oder über die Terminservicestellen. Zumeist müsse für diese wichtige Information erst in der Praxis angerufen werden. Der Petent fordert, dass dort, wo Praxistermine vereinbart werden, eine transparente und leicht zu findende Auskunft darüber zu erhalten sein müsse, ob die Praxis barrierefrei ist. Auch dem Praxispersonal sei damit geholfen, da diese dann nicht die zusätzlichen Nachfragen dazu bearbeiten müssten.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB V) obliege grundsätzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasse insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte Terminservicestellen zu betreiben. Der Ausschuss stellt jedoch fest, „dass Vertragsärzte bisher nicht dazu verpflichtet sind, Angaben über Kriterien der Barrierefreiheit ihrer Praxisräume an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden“.

Das BMG sei bestrebt, umfassende Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Vorlage unter Bezugnahme auf eine BMG-Stellungnahme. Daher sei im Dezember 2024 auch ein „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht worden. Hindernisse beim Zugang zur Versorgung sollen so abgebaut werden. Daher empfehle der Petitionsausschuss, „die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen“.

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