Zahnarzt

Allergietest nicht verpflichtend

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Ein Zahnarzt ist nicht verpflichtet, vor der Behandlung eines Patienten von sich aus einen Allergietest vorzunehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ berichtet. Nach Ansicht der Richter muss ein Patient selbst auf mögliche Unverträglichkeiten hinweisen. Ohne diesen Hinweis hafte der Zahnarzt nicht für eventuelle allergische Reaktionen.

Das Gericht wies in dem Fall die Klage eines Patienten gegen seinen Zahnarzt ab. Der Mann machte den Arzt für allergische Reaktionen verantwortlich, die nach einer Behandlung auftraten - der Arzt habe Füllmaterial benutzt, ohne ihn vorher auf mögliche allergische Reaktionen zu testen. Das Gericht sah für eine solche Pflicht des Mediziners keine rechtliche Grundlage. Es liege schon aus Gründen der Praktikabilität auf der Hand, dass ein Zahnarzt nicht vor jeder Behandlung umfangreiche Allergietests vornehmen könne.

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