Wettbewerbszentrale kritisiert Schlecker | APOTHEKE ADHOC
Versandapotheke

Wettbewerbszentrale kritisiert Schlecker

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Die Wettbewerbszentrale hat Bedenken gegen die Kooperation der Drogeriemarktkette Schlecker mit der niederländischen Versandapotheke Vitalsana: So werde in der Werbung von Schlecker „nicht deutlich, dass bei einer Arzneimittelbestellung nicht Schlecker, sondern eine ausländische Versandapotheke Vertragspartner des Kunden wird“, erklärte die Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

Außerdem werde die pharmazeutische Beratung ausschließlich über eine kostenpflichtige Beratungshotline und nur dann angeboten, wenn der Kunde zuvor in die Aufzeichnung des Gesprächs einwilligt. „Die einschränkungslose pharmazeutische Beratung gehört aber zu den wesentlichen Pflichten eines Apotheker“, so Köber. Die Wettbewerbszentrale wird offene Fragen jetzt gerichtlich klären lassen.

Bei niedergelassen Apotheken sollte das Sortiments „mit der besonderen Fachkompetenz eines Apothekers im Zusammenhang stehen“, empfahl Köber. Denn die Gefahr von Wettbewerbsverstößen auf dem Apothekenmarkt steige mit zunehmender Kreativität bei der Ausweitung der Produktpalette von Apotheken, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Einige Apotheker bewegten sich von ihrem Kerngeschäft weg und riskierten damit eine Kollision mit der Apothekenbetriebsordnung. Unzulässig war in den Augen der Wettbewerbszentrale beispielsweise die Kooperation eines Reiseveranstalter mit Apotheken gewesen. Die Kataloge mit Gesundheitsreisen lagen in der Apotheke aus - bei Buchung durch Kunden erhielt der Apotheker eine Provision zwischen 5 und 10 Prozent. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Reiseveranstalter und Apotheker.

Auch Ärzte werden laut Wettbewerbszentrale immer häufiger für Werbung eingespannt. So versuchten Betreiber von Pflegeheimen oder Fitnessstudios über die Mediziner neue Kunden zu gewinnen. Für die Vermittlung erhielten die Ärzte dann einen Bonus. „Derartige Provisionsangebote gegenüber Ärzten verstoßen gegen das ärztliche Berufsrecht und sind deshalb wettbewerbswidrig“, sagte Köber. Ebenfalls in der Kritik sind so genannte Feldstudien der Pharmaindustrie: Unter dem Deckmantel solcher „Forschungsvorhaben“ werde via Provisionen pro verschriebenem Medikament das Verschreibungsverhalten der Ärzte manipuliert.

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