Die Schlecker-Tochter Vitalsana ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zum Betrieb der Versandapotheke nicht zufrieden: Das Urteil erscheine „zu weitgehend und in Teilen problematisch“, teilte ein Sprecher der Versandapotheke mit.
Das OLG hatte Vitalsana gestern verboten, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten. Beanstandet wurde zudem die kostenpflichtige Beratungshotline sowie die aus Sicht der Richter zu unscharfe Trennung zwischen der Versandapotheke und der Drogeriekette.
Vitalsana widerspricht: Entgegen der Annahme der Richter erbringe die Versandapotheke in Deutschland keine Tätigkeiten, für die eine Apothekenbetriebserlaubnis erforderlich sei. „Es handelt sich dabei im Wesentlichen um untergeordnete Servicetätigkeiten. Daher sehen wir das Kerngeschäft von Vitalsana vom Urteil nicht tangiert“, so der Sprecher.
Die Versandapotheke will jetzt zunächst die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und darauf aufbauend geeignete Rechtsmittel einlegen. Es ist davon auszugehen, dass Vitalsana vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen wird.
Die Wettbewerbszentrale, die gegen Vitalsana geklagt hatte, begrüßte das Urteil: „Es schafft Klarheit, dass das Betreiben wesentlicher apothekentypischer Geschäftsverläufe und Handlungen nicht nur für in Deutschland ansässige Apotheker erlaubnispflichtig ist, sondern auch für 'pro forma' im benachbarten Ausland angesiedelte Versandapotheken, deren wesentliche Tätigkeiten aber von Deutschland aus erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme.
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