Drogerie liefert OTC-Arzneimittel

So lief der Testkauf bei dm-med

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Berlin -

Das Paket von dm-med ist da. Am Dienstag ging die tschechische Versandapotheke der deutschen Drogeriekette online. Seitdem können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur Toilettenreiniger über die Website und die App bestellen, sondern auch Schmerzmittel & Co. Die am Dienstag bestellte Ware wurde am Donnerstag geliefert.

Am Donnerstagnachmittag erinnerte dm-med daran, dass die Bestellung abholbereit sei. „Deine Bestellung wartet in der Abholstation im Eingangsbereich Deines dm-Marktes auf Dich“, hieß es. Geordert wurde Nurofen Junior Fieber- und Schmerzsaft sowie eine Gesichtscreme von CeraVe. Gleichzeitig ging eine Bestellung aus dem Drogeriesortiment in den Warenkorb. Auch das Spülmittel und die Milch wurden am Donnerstag in die dm-eigene Abholstation geliefert. Das Lieferversprechen von zwei bis drei Werktagen wurde damit eingehalten.

Zwei Pakete von dm und dm-med.
Drogeriewaren und OTC-Produkte werden in separaten Paketen mit unterschiedlichen Designs verschickt.Foto: APOTHEKE ADHOC

dm spaltet OTC- und Drogeriesendung auf

Auch wenn es sich um einen Warenkorb handelte und nur einmal Versandkosten in Höhe von 4,95 Euro anfielen, rechnete dm zwei Bestellungen ab. Einmal für dm-med und einmal für dm Drogerie Markt. Auch die Bestelleingänge wurden am Dienstag mit zwei verschiedenen E-Mails bestätigt.

Zudem wurden die Produkte auch in zwei getrennten Paketen verschickt. Auch die Aufmachung der Pakete ist unterschiedlich. Das Design der Box mit den Drogeriewaren zeigt verschiedene weiß stilisierte Flaschen. Auf dem Karton mit den Apothekenprodukten sind dagegen unter anderem Nasensprays, Pflaster, Tuben und Pipetten abgebildet. Auch der Absender ist unterschiedlich: OTC-Produkten kommen von „dm Gesundheitsservices s.r.o.“, die Drogerieartikel von „dm online VZ“. Beide Firmen angeblich mit Sitz in Nürnberg in der Straße Am Tower.

Damit hat dm schon das erste Versprechen über Bord geworfen. Ursprünglich sollten nämlich alle Produkte zusammen verschickt werden: „Drogerie- und Non-Rx-Produkte werden aus ökologischen und ökonomischen Gründen gebündelt“, hieß es in einem Konzeptpapier aus dem vergangenen Jahr. Rechtsanwältin Christiane Köber von der Kanzlei Danckelmann und Kerst hatte bereits im Frühjahr diesbezüglich juristische Zweifel angemeldet: „Wenn tatsächlich dm- und Apothekenprodukte gebündelt abgegeben würden, so läge möglicherweise keine Medikamentenabgabe in der Apotheke vor“, so Köber unter Verweis auf § 43 Arzneimittelgesetz (AMG). „Denn die Apotheke muss letztlich die Kontrolle über die von ihr abgegebenen Arzneimittel haben; dem widerspräche es, wenn beispielsweise dm den Verpackungsvorgang übernähme.“

Nur Teilsortiment

Sie hatte noch auf eine andere fundamentale Schwachstelle hingewiesen: § 10 Apothekengesetz (ApoG) verbiete es, bestimmte Arzneimittel bevorzugt abzugeben oder auf das Angebot bestimmter Hersteller zu beschränken, so Köber. „Die ‚dm-Apotheke‘ kann deshalb zum Beispiel die Produkte nicht auf die Hersteller beschränken, von denen dm die Ware bekommt.“ dm bietet aber nur ein sehr eingeschränktes Produktportfolio an, das der Konzern selbst als „kuratiertes und selbstmedikationsgerechtes Sortiment“ bezeichnet hatte.

Gerne hätten wir noch andere Produkte bestellt, doch diese waren nicht im Webshop zu finden. Fazit daher: Das beschworene „dm-Gefühl“ hat sich zumindest bei dieser Bestellung nicht eingestellt.

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