Kundinnen und Kunden von Apodiscounter, Apo.com und Apotheke.de erhalten ab sofort bei jeder E-Rezeptbestellung über die App eine Gutschrift von bis zu 10 Euro, die direkt mit der Zuzahlung verrechnet wird. Der Versender will damit auf das aktuelle Preisbindungsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) reagieren.
Apo.com verzeichnete nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr 2025 ein starkes Wachstum im E-Rezept-Geschäft mit einem Plus von 150 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit dem neuen Rezeptgutschein wolle man dieses Wachstum weiter ankurbeln und zusätzliche Kundengruppen gewinnen.
„Das BGH-Urteil stützt unsere Rechtsauffassung und bestärkt uns, unseren strategischen Kurs mit innovativen, digitalen Versorgungsmodellen zum Nutzen für Patient:innen konsequent weiterzuverfolgen. Dazu gehört neben maximaler Convenience beim Einlösen von E-Rezepten auch das Angebot finanzieller Entlastungen für unsere Kund:innen – gerade in Zeiten steigender Gesundheitskosten ein echter Mehrwert“, erklärt CEO Dr. Oliver Scheel.
Die Marketingkampagne werde über die eigene Website, App, den Newsletter, Social Media und Printbeileger in der Bestellung an Bestands- und Neukunden ausgespielt. „Im Zentrum steht stets die Botschaft: Wer sein E-Rezept in den Online-Apotheken-Apps der Apo.com Group einlöst, profitiert doppelt – durch digitalen Komfort und finanziellen Vorteil.“
Mit ihrer Kampagne reiht sich die Online-Apothekengruppe in die Strategie anderer Versender ein. DocMorris hatte bereits am Tag der Urteilsverkündung erklärt, zeitnah wieder Rx-Boni für seine Kundschaft anzubieten. Wenige Tage später warb der niederländische Versender dann aufmerksamkeitsstark bei Bild.de. Auch bei Shop Apotheke erhalten Kundinnen und Kunden bis zu 10 Euro für die E-Rezept-Einlösung.
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