Geldanlage ohne eigenes Geld: Mit fremdfinanzierten Lebensversicherungen hatten Privatanleger vor einigen Jahren gehofft, auch ohne Startkapital ihre Rente zu sichern. Die in den Versicherungsverträgen vereinbarten, oft sechsstelligen Einmalbeträge wurden über Kredite finanziert. Der Logik des Konzepts zufolge sollten die Erträge die Darlehenszinsen übersteigen. Nach Rückzahlung des Kredits und Ablauf der Versicherungslaufzeit sollte so eine Rente ausgezahlt werden.
Ein solches Modell ist nun der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf die Füße gefallen. Um eine Altersvorsorge mit der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment abzuschließen, hatten zwei Kunden in den Jahren 2002 beziehungsweise 2004 einen Kredit bei der Apobank aufgenommen. Die Erträge aus der Versicherung entwickelten sich nicht wie erwartet und reichten nicht, um die laufenden Zinszahlungen zu decken. Einer der Kläger musste zwischen 2003 und 2008 mehr als 30.000 Euro aus eigener Tasche aufbringen.
Nachdem eine gütliche Einigung scheiterte, kündigten die Kunden den Darlehensvertrag unter Berufung auf einen Formfehler: Die Apobank habe in der Widerrufsbelehrung nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei der Finanzierung um ein so genanntes verbundenes Geschäft handele.
Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nun muss die Apobank die Modelle rückabwickeln: Die Bank erhält für das Darlehen die Rechte an der Versicherung, die Kunden bekommen die bereits gezahlten Zinsen zurück.
Laut Apobank handelt es sich um Einzelfälle. Diese fremdfinanzierten Rentenmodelle seien nie aktiv vertrieben worden. Vielmehr seien die entsprechenden Kredite nur auf konkreten Kundenwunsch gewährt worden, erklärte eine Sprecherin. In einem der beiden Fälle hatte sogar der Finanzberater des Kunden den Darlehensantrag bei der Bank eingereicht.
Dass es sich lediglich um Einzelfälle handelt, sieht Rechtsanwalt Tobias Pilsticker aus München anders. Seine Kanzlei hatte die beiden Kunden vor dem OLG vertreten. Mindestens zwei weitere Verfahren gegen die Apobank seien vor den Landgerichten Düsseldorf und München anhängig. Dem Anwalt zufolge hatten in der Vergangenheit zehntausende Anleger auf die Versicherungsverträge von Clerical Medical vertraut. Neben der Apobank stellten auch Landesbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken die erforderlichen Kredite zur Verfügung.
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