IhreApotheken.de gegen Shop Apotheke

OLG Frankfurt untersagt Rx-Gutscheine

, Uhr aktualisiert am 02.07.2025 12:50 Uhr
Berlin -

Versandapotheken dürfen keine wertvollen Gutscheine ausloben, um E-Rezepte von deutschen Kunden einzuwerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat Shop Apotheke im Berufungsverfahren rechtskräftig untersagt, Gutscheine im Wert von 10 Euro bei der Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente auszugeben. IhreApotheken.de (iA.de) war gegen den niederländischen Versender vorgegangen.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Gutschrift aus Sicht der Empfänger um ein „Geschenk“ von nicht geringem Wert. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) erlaube lediglich „geringwertige Kleinigkeiten“, für die ein Höchstbetrag von 1 Euro angesetzt werde. Beispiele sind ein kleines Paket Taschentücher oder Traubenzucker, wie es sie in vielen stationären Apotheken gibt.

Keine Rolle spielte bei der Entscheidung der Einwand der Versandapotheke, dass der Gutschein für den Eigenbetrag oder verschreibungsfreie Produkte verwendet werden dürfe. „Es gibt keinen Grund, den vom Gesetzgeber im Bereich der Heilmittelwerbung als grundsätzlich unerwünscht angesehenen Anreiz einer Wertreklame gerade dann hinzunehmen, wenn diese Form der Reklame für eine besonders große Zahl von Heilmitteln eingesetzt wird“, erläuterte der Senat zur heute veröffentlichten Entscheidung. Diese Auslegung sei auch unionsrechtskonform.

Grundsätzlich berücksichtige das HWG die Frage, „ob“ ein Arzneimittel gekauft werde. Nur die Entscheidung des „Wie“, also in welcher Apotheke, sei nicht vom Werbeverbot erfasst. Der Gutscheinbetrag könne hier für den vergünstigten Bezug von OTC-Arzneimittel genutzt werden. Die Werbung fördere damit auch deren Verbrauch.

Das OLG wies im Eilverfahren die Berufung zurück. Gegen diese Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Geklagt hatte IhreApotheken.de gegen Shop Apotheke. Konkret ging es um zwei Aktionen mit 10-Euro-Gutscheinen. Einen der Gutscheine gab es für die Einlösung eines E-Rezeptes über die Shop-Apotheke-App, den zweiten für einen Bestellwert von mindestens 59 Euro im OTC-Segment. Bereits das Landgericht Frankfurt (LG) untersagte die Gutscheine.

Im Nachgang an die Entscheidung aus der Erstinstanz hatte Shop Apotheke seine Gutschein-Aktionen bereits leicht angepasst und somit weitergemacht. Anfang Oktober 2024 mahnte iA.de den Versender unter anderem wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Gutscheinen ab.

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