Kommentar

Li-La-Länderliste: Richter ohne Realitätssinn

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Berlin -

Politik und Justiz spielen Ping Pong, was den Versandhandel aus den Niederlanden angeht. Und die Apotheken gucken in die Röhre. Warum will niemand verstehen, dass am Ende die Patientinnen und Patienten die Leidtragenden sein werden? Ein Kommentar von Patrick Hollstein.

Es ist schwer zu ertragen, was Gerichte im Zusammenhang mit dem Versandhandel mitunter von sich geben. 2011 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Klage eines Apothekers gegen das Konstrukt von Zur Rose in Halle ab, das die Vorinstanzen noch als offensichtliches Strohmannmodell regelrecht zerlegt hatten. Grund: Aus § 11 Apothekengesetz (ApoG) leiteten sich keine Rechte für Mitbewerber ab.

2016 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rx-Preisbindung mit dem Argument, dass ausländische Versender ja irgendeinen Vorteil bräuchten, um den ihrem Geschäftsmodell immanenten Nachteil auszugleichen.

Verwaltungsrichter ohne Lebenswirklichkeit

Und jetzt befindet das Oberverwaltungsgericht NRW so mir nichts, dir nichts, dass es mit dem Apothekensterben im Grunde noch nicht allzuweit her ist und dass die Länderliste im Grunde nur so etwas wie eine Orientierung ist. Erstens hätten die klagenden Apotheker nicht dargelegt, inwiefern sie selbst betroffen sind. Zweitens müssten sie mit Konkurrenz leben. Und drittens sei in der Liste auch gar nichts zur Einhaltung von Wettbewerbs- und Preisregeln geregelt.

Nun darf man es Verwaltungsrichtern nicht übel nehmen, dass sie sich strikt an Vorschriften und Paragrafen abarbeiten und dabei die Lebenswirklichkeit aus dem Auge verlieren. Der Eifer an Argumentation gegen die Apotheke fällt allerdings schon ins Auge. Abweisen hätte man den Antrag auch mit weniger Ohrfeigen für diejenigen, die sich im Grunde nur um Recht und Ordnung bemühen, können.

Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat erkannt, dass es mit der Länderliste wohl nicht allzu weit her ist. Er lässt die Einhaltung der Vorschriften durch DocMorris nun noch einmal prüfen. Die Wahrheit ist aber auch, dass es hier nur um formale Anforderungen wie den Betrieb einer Präsenzapotheke am Standort geht.

Politik muss tätig werden

Will man den Versandhandel also tatsächlich zu regelkonformem Verhalten drängen, kann die Politik dies nicht länger den Gerichten überlassen, sondern muss selbst etwas tun. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Apothekenreform bereits vorgeschlagen, die Länderliste zu streichen und den Versandhandel aus dem EU-Ausland rechtlich auf neue Füße zu stellen: Wer nicht nachweisen kann, dass er die Vorschriften einhält, soll für den Versand nach Deutschland gesperrt werden können.

Selbst aus EU-Perspektive scheint so etwas sinnvoll: Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat unlängst überraschend zu Protokoll gegeben, dass die in den jeweiligen Mitgliedstaaten aufgestellten Bedingungen für den Versandhandel auch für Anbieter im EU-Ausland gelten müssten. Es muss sich eben nur endlich jemand finden, der sich traut, die Sache in die Hand zu nehmen. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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