Pick-up-Stellen

Kammer klagt gegen Montanus-Punkt in Arztpraxis

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Während der Streit um „Vorteil24“ noch andauert, zieht die Apothekerkammer Nordrhein in einem weiteren Verfahren gegen ein Mitglied der Apothekerfamilie Winterfeld vor Gericht. Diesmal geht es um den sogenannten „Montanus Service-Punkt“, den die Damian Apotheke von Lissy Winterfeld in einem Haus in Wermelskirchen-Dhünn im Bergischen Land eingerichtet hat, in dem auch eine Arztpraxis untergebracht ist.

Gestritten wird darüber, ob der Service-Punkt in der Gemeinschaftspraxis betrieben wird oder in direkt angrenzenden, aber abgetrennten Räumlichkeiten. Die Winterfelds hatte die Pick-up-Stelle im April 2009 eröffnet und als „Bestell- und Abholservice für rezeptpflichtige Arzneimittel“ und „Geschäft für freiverkäufliche Arzneimittel“ beworben. Demnach gibt während der Öffnungszeiten eine PTA die bestellten beziehungsweise vorrätigen Arzneimittel aus.

Die Kammer kritisiert die unzureichende Trennung von Rezeptsammelstelle und Arzträumen: Der „Service-Punkt“ sei nur über ein Wartezimmer zu erreichen; die Rezepte würden so direkt an der Quelle abgefangen.

Vor einem Jahr hatte die Kammer die Apothekerin daher zunächst abgemahnt. Nach einem Ortsbesuch im vergangenen November und weiteren erfolglosen Gesprächen zog die Kammer nun vor wenigen Wochen Gericht. In Abstimmung mit der zuständigen Ärztekammer wurde Klage gegen Winterfeld und die beiden Ärzte beim dem Landgericht Köln eingereicht.

Bei Montanus war bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Verhandlung ist für Anfang September angesetzt.

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