Dass deutsche Apotheken im Wettkampf mit ausländischen Kollegen hierzulande Nachteile haben, ist eigentlich schon grotesk genug. Aberwitzig wird es, wenn der Versender einen Großteil seiner Aktivitäten selbst in Deutschland ausführt, etwa weil er zu einem hiesigen Konzern gehört. Denn dann geht es nicht mehr um nur die Gewährung von Rx-Boni, sondern um das Fremdbesitzverbot. Der Erfolg der Apotheker vor dem EuGH steht plötzlich ohne Nutzen da.
Wirklich erfreulich ist deshalb das Urteil der Stuttgarter Richter: Sie hätten ihre Vorbehalte gegen solche Firmenkonstrukte inklusive Apothekenteilbetrieb kaum deutlicher machen können: In der Konsequenz entstünden rechtliche „Schutzlücken“ für eine Versandapotheke, „die bezogen auf das Versandgeschäft nur ihr Logistikzentrum in den Niederlanden unterhält oder gar dort nur pro forma tätig ist“, befürchteten die Richter.
Die Sorge ist nachvollziehbar. Denn wenn Arzneimittelverkäufer am Markt unterwegs sein dürfen, die keiner Kontrolle unterliegen, kann man sich auch für deutsche Apotheken viele Vorschriften und Auflagen sparen. Die Frage ist, ob man das will. Dem Gesetzgeber scheint das derzeit beängstigend egal zu sein.
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