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Veniapharm stoppt Migra 3

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Berlin -

Apotheken sollten derzeit das Produkt Migra 3 nicht abgeben. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem Hersteller Doppler Health per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Produkts als dietätisches Lebensmittel zur Behandlung von Migräne. Damit gaben die Richter einem entsprechenden Antrag von Veniapharm statt. Doppler Health hat Widerspruch eingelegt und lässt das Produkt jetzt als Nahrungsergänzungsmittel deklarieren.

Apotheken und Großhändler sollen das Q10-Produkt an Doppler Health zurückschicken. Die Kosten trägt das Unternehmen. Die neue Verpackung solle in der kommenden Woche in den Handel kommen, sagt Peter Doppler. Dann sei das Präparat wieder verkehrsfähig. Mit der Umstellung solle das Risiko weiterer Abmahnungen wegen unzureichender Umsetzung der Health-Claim-Verordnung vermieden werden.

Der Rechtsstreit ist allerdings nicht beigelegt: „Wir haben Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt“, so Doppler. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. Der Hersteller rechnet aber in wenigen Wochen mit einer Entscheidung.

Doppler Health wurde vor einem Monat von Veniapharm, vertreten durch den Mannheimer Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein, abgemahnt. Der Wettbewerber hatte kritisiert, dass keine placebo-kontrollierte, randomisierte Doppelblind-Studie mit signifikantem Ergebnis (Goldstandard-Studie) vorliege. Auch Apotheken und Großhändler wurden laut Doppler Health abgemahnt.

Migra 3 ist das Hauptprodukt des Herstellers. Doppler Health war 2011 aus dem Unternehmen Complen Health entstanden. Zusätzlich wird das Nahrungsergänzungsmittel Basics 35 angeboten. Die Präparate werden über Apotheken und über einen eigenen Shop im Internet vertrieben.

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