Kommentar

Exklusive Apothekendrogerie

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Berlin -

Der Name „Europa Apotheek Venlo“ ist ein bisschen sperrig und bei „EAV“ denken Eingefleischte noch immer an Ba-Ba-Banküberfall. Vielleicht bewirbt sich die niederländische Versandapotheke deshalb auch als „Apo im dm“. Vor allem aber für den Pick-up-Partner ist das perfekt. Apotheke im dm. Darum geht es. Nicht um Pick-up, Zusatzerlöse oder Neukunden. Es geht darum, dass Arzneimittel in Drogerien verkauft werden – apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige.

 

An die Apothekenpflicht hat man sich auf Seite der Drogisten ohnehin schon so nah herangeschoben, dass vereinzelte Grenzübertritte fast zwangsläufig passieren. Wenn sich bei den Verbrauchern jetzt noch der Eindruck verfestigt, sie könnten jedes Medikament in der Drogerie kaufen, sind dm und Schlecker einen gewaltigen Schritt weiter. Im schlimmsten Fall droht der Apotheke dasselbe Schicksal wie dem Fotolabor.

Deswegen ist es aus unternehmerischer Sicht konsequent, dass die Drogerien das neue Spielfeld ganz für sich allein haben wollen: Über Auflagen soll anderen Anbietern der Betrieb von Pick-up-Stellen verboten werden. Dabei werden die Drogisten heute nicht an Tankstellen oder Blumenläden denken – diese „Auswüchse“ sind schon abgestorben –, sondern eher an die großen Ketten im Lebensmitteleinzelhandel.

Der selbstbewusste Standpunkt der Drogeriemärkte: Die wissen doch gar nicht, wie man mit Arzneimitteln richtig umgeht. Diese Argumentation ist nicht neu: Der Verband Deutscher Drogisten hatte schon 2009 mit der Expertise der Drogisten geworben und entsprechend ausschließende Auflagen für Pick-up-Stellen gefordert.

Doch der Gedanke verfängt nicht, weil er die Rechtsprechung absichtlich missversteht: Das Bundesverwaltungsgericht hat Pick-up-Stellen nur unter der Auflage zugelassen, dass der Dienstleister an der Abholstelle ausschließlich den Job des Paketboten übernimmt. Explizit untersagt ist, dass sich die Abholstelle den Anschein gibt, sie würde selbst Arzneimittel vertreiben. dm wird schlau genug sein, die Geschäfte sauber zu trennen. Trotzdem müsste man nach dieser Logik gerade Drogeriemärkten den Betrieb von Pick-up-Stellen verbieten. Denn es geht um den Eindruck, der beim Verbraucher entsteht.

Wenn die Grenze zwischen freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln verwischt und Drogerien bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ein Pick-up-Monopol bekommen, gleichzeitig Apotheken aus der Labor- und Rezepturpflicht entlassen werden, dann wird eine Unterscheidung für Verbraucher immer schwieriger. Und genau das ist das Ziel. EAV – Erste Allgemeine Verunsicherung.

 

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