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Ex-AvP-Manager Clemens ist tot

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Berlin -

Rolf Clemens, ehemaliger Geschäftsführer des insolventen Rechenzentrums AvP, ist tot. Wie mehrere Quellen aus seinem Umfeld gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigten, soll sich der ehemalige Manager das Leben genommen haben. Sein tragischer Tod dürfte auch Einfluss auf die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls AvP haben.

Clemens war einer der Beschuldigten in der juristischen Aufarbeitung der AvP-Insolvenz. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass sein Tod in Verbindung mit den Ermittlungsverfahren steht und sämtliche Spekulationen darüber verbieten sich.

Gleichwohl hat das Ableben eines der Beschuldigten gerade in so einem komplexen Verfahren natürlich Einfluss auf den weiteren Verlauf, zumal die Vernehmungsprotokolle der Beschuldigten durchaus von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt gewesen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen Ex-Geschäftsführer Clemens bereits im August 2020 Anklage wegen Untreue erhoben. Es ging dabei um Geheimkonten und mutmaßliche illegale Entnahmen im Umfang von mehr als 800.000 Euro, die von verschiedenen AvP-Firmen abgezweigt worden sein sollen.

Im September 2020 musste AvP Insolvenz anmelden. Der von der Bankenaufsicht (BaFin) eingesetzte Sonderbeauftragte Ralf Bauer hatte diesen Schritt seinerzeit sofort eingeleitet. Es folgten Ermittlungen der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen insgesamt fünf Beschuldigte aus der Führungsebene der Unternehmensgruppe sowie Mitarbeiter ermittelt wird, darunter ebenfalls Clemens sowie der frühere AvP-Eigner Matthias Wettstein.

Dabei ging es laut Staatsanwaltschaft um den Verdacht der Insolvenzverschleppung und Bankrott, Bilanz- und Urkundenfälschung, Betrug sowie Untreue. Im Januar 2021 fanden Durchsuchungen in insgesamt 15 Objekten statt – private sowie firmeneigene Objekte.

Wettstein wiederum wurde vom Landgericht Düsseldorf im November 2021 bereits wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das „Hauptverfahren“ rund um die Vorwürfe der Insolvenz steht noch aus. Hier scheinen Wettstein und Clemens die zentralen Figuren zu sein. Die Verfahren gegen Clemens werden selbstverständlich eingestellt, was dies für den weiteren Prozess der Aufklärung bedeutet, bleibt abzuwarten. Wettsteins Strafverteidiger will aktuell zur Sache keine Stellungnahme abgeben.

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung macht AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos zivilrechtliche Ansprüche gegen die beiden Ex-Manager geltend. Es geht um ihre Haftung als Geschäftsführer und eine mögliche Insolvenzverschleppung, sowie „sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit den zweifelhaften Geschäftsvorfällen“, hieß es in einem Bericht des Insolvenzverwalters. Auch diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Anders als in Strafverfahren können zivilrechtliche Ansprüche aber auch gegen Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.

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